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Wir erwecken die Unschuldsvermutung zum Leben

SEXUALSTRAFRECHT

Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht

Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht:

12.07.2026 Einstellung bei Tatverdacht der exhibitionistischen Handlung

12.07.2026

WO? Staatsanwaltschaft Hannover
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Verdacht der exhibitionistischen Handlung 
Ergebnis: Einstellung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, vor zwei Damen unbekleidet, in und vor seinem PKW masturbiert zu haben. In einer umfassenden Schutzschrift konnte Rechtsanwalt und Strafverteidiger Marcel Bartsch darlegen, dass bereits erhebliche Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Angaben der Zeuginnen bestanden. Die Schilderungen waren inkonstant und unplausibel. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein. 

10.07.2026 Verbreitung kinderpornographischer Inhalte

10.07.2026

WO? Staatsanwaltschaft Rottweil 
WER? Strafverteidigerin Svea Riepshoff
DELIKT: Verbreitung kinderpornographischer Inhalte nach §§ 184b Abs. 1 S. 1 Nr. 1 StGB
Ergebnis: Einstellung

Unserem Mandanten wurde die Verbreitung kinderpornografischer Schriften vorgeworfen. Er soll ein Bild auf der Plattform „Snapchat“ hochgeladen haben. Aufgrund einer Meldung der halbstaatlichen Organisation für Missbrauchsfälle „NCMEC“ wurde unser Mandant als Beschuldigter geführt. Es wurde weder durchsucht noch konnten weitere Beweise für seine Täterschaft gefunden werden. Strafverteidigerin Svea Riepshoff konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass kein Nachweis dafür erbracht werden konnte, dass der Mandant überhaupt solche Fotos hochgeladen hat. Nachdem die Ermittlungen ins Leere führten und keine Anzeichen für die Täterschaft unseres Mandanten gefunden wurden, folgte die Staatsanwaltschaft dem Antrag und stellte das Verfahren ein.   

 

 

10.07.2026 Freispruch beim Vorwurf der Vergewaltigung

10.07.2026

WO? Landgericht Mühlhausen  
WER? Strafverteidiger Gotthardt
DELIKT: Vergewaltigung 
Ergebnis: Freispruch

Unserem Mandanten wurde eine Vergewaltigung vorgeworfen. Der Mandant wurde in erster Instanz freigesprochen. Hiergegen wehrte sich die Staatsanwaltschaft und legte Berufung ein. Vor dem Landgericht gelang es Rechtsanwalt und Strafverteidiger Christian Gotthardt diese abzuwehren. Entgegen dem Antrag der Staatsanwaltschaft konnte er das Gericht überzeugen, so dass der Freispruch bestehen blieb. Der Mandant verlies erleichtert und in Freiheit den Gerichtssaal.

10.07.2026 Einstellung bei Tatverdacht der Verbreitung pornografischer Inhalte

10.07.2026

WO? Staatsanwaltschaft Göttingen
WER? Fachanwältin für Strafrecht Mayer
DELIKT: Verdacht der Verbreitung pornografischer Inhalte
Ergebnis: Einstellung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, seine Noch-Ehefrau in ihrer ehemals gemeinsamen Wohnung vergewaltigt zu haben. Zudem soll er unbefugt in die Wohnung eingedrungen und ihre Ausweisdokumente entwendet haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Göttingen konnte Fachanwältin für Strafrecht Meyer LL.M.  darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht bereits aus tatsächlichen Gründen nicht besteht und erhebliche Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Aussage der Hauptbelastungszeugin bestehen. Kern des Antrags war eine dezidierte aussagepsychologische Analyse, die auch die Staatsanwaltschaft überzeugte. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben. 

Einstellung beim Vorwurf des sexuellen Übergriffs

08.07.2026

WO? Staatsanwaltschaft Köln   
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: sexueller Übergriff  
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde ein sexueller Übergriff vorgeworfen. Er soll einer langjährigen Freundin Avancen nach einer Feier gemacht. Auf dem Heimweg ist es zu einem Kuss gekommen. Anschließend habe die Anzeigenerstatterin keine Erinnerungen mehr gehabt. Wie sich herausstellte, hat sie ihn trotz dessen der Vergewaltigung beschuldigt. Strafverteidiger Bartsch hat in seinem Antrag herausgearbeitet, dass dies nicht für einen hinreichenden Tatverdacht ausreicht. Weitere Zeugen gab es zudem nicht. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein. 

08.07.2026 Einstellung bei Tatverdacht der Vergewaltigung

08.07.2026

WO? Staatsanwaltschaft Bonn
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Verdacht der Vergewaltigung
Ergebnis: Einstellung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, seine Mitschülerin vergewaltigt zu haben. Beide waren zum mutmaßlichen Tatzeitpunkt 15 Jahre alt. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Bonn konnte Rechtsanwalt Bartsch darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht bereits aus tatsächlichen Gründen nicht besteht und erhebliche Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Aussage der Hauptbelastungszeugin bestehen. Kern des Antrags war eine umfassende Analyse der Aussage. Dies konnte die Staatsanwaltschaft überzeugen, das Verfahren antragsgemäß einzustellen. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben. 

06.07.2026 Einstellung bei Tatverdacht der Verbreitung, des Erwerbs und des Besitzes kinderpornografischer Inhalte und der Verbreitung von Gewaltdarstellungen

06.07.2026

WO? Staatsanwaltschaft Darmstadt
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Verdacht der Verbreitung, des Erwerbs und des Besitzes kinderpornografischer Inhalte sowie der Verbreitung von Gewaltdarstellungen 
Ergebnis: Einstellung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, inkriminierte Dateien verbreitet, erworben und besessen zu haben. Zudem soll er per WhatsApp eine gewaltverherrlichende Datei verschickt haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Darmstadt konnte Strafverteidiger Christoph Grabitz darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht bereits aus tatsächlichen Gründen nicht besteht, da keine inkriminierten Dateien bei dem Mandanten festgestellt werden konnten. Darüber hinaus stellt das Verschicken einer Nachricht an einen einzigen Empfänger in rechtlicher Hinsicht noch kein Verbreiten dar. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben. 

04.07.2026 Einstellung bei Tatverdacht des Besitzes von kinder- und jugendpornografischen Inhalten

04.07.2026

WO? Staatsanwaltschaft Düsseldorf/Amtsgericht Neuss
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Verdacht des Besitzes von kinder- und jugendpornografischen Inhalten 
Ergebnis: Nichteröffnung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, kinder- und jugendpornografische Inhalte über Whats-App wiedergegeben, abgerufen und sich verschafft zu haben. Zudem soll er kinderpornografische Inhalte im Besitz gehabt haben. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf erhob Anklage. In einer ausführlichen Schutzschrift an das Amtsgericht Neuss konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht aus tatsächlichen und rechtlichen Gründen nicht besteht.  Das Hauptverfahren wurde nicht eröffnet. 

Einstellung bei Vorwurf Besitz von Jugend- und Kinderpornografie

Juli 2026

WO? Amtsgericht in Niedersachsen
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Besitz von Jugend- und Kinderpornografie
Ergebnis: Einstellung gegen Geldauflage

Der Mandant hatte bereits zuvor ein Strafverfahren wegen eines gleichgelagerten Tatvorwurfs durchlaufen. Die Ausgangslage im erneuten Verfahren war daher besonders angespannt. Er räumte ein, erneut jugend- und kinderpornographische Bilddateien besessen zu haben. Gemeinsam mit der Verteidigung bereitete der Mandant eine ausführliche Einlassung vor, auf deren Grundlage die Verteidigung mit dem Gericht ein Rechtsgespräch führte. Dabei konnte insbesondere verdeutlicht werden, dass der Mandant nunmehr eine geeignete therapeutische Behandlung gefunden hat. Frühere therapeutische Ansätze hatten demgegenüber nicht hinreichend an den maßgeblichen Ursachen angesetzt. Das Gericht folgte der Auffassung der Verteidigung, dass neben dem umfassenden Geständnis insbesondere die nunmehr eingeleitete Therapie und die erkennbare Veränderung des Mandanten erheblich zu seinen Gunsten zu berücksichtigen waren. Im Ergebnis konnte erneut erreicht werden, dass weder im Führungszeugnis noch im Bundeszentralregister eine Eintragung erfolgte.

02.07.2026 Einstellung beim Vorwurf der Verbreitung von kinderpornographischen Inhalten

02.07.2026

WO? Staatsanwaltschaft Bochum
WER? Fachanwältin für Strafrecht Mayer
DELIKT: Verbreitung und Besitz von kinderpornographischen Inhalten
Ergebnis: Einstellung

Unserem Mandanten wurden die Verbreitung und der Besitz von einer kinderpornografischen Datei vorgeworfen. Die Vorwürfe wurden allein auf einen CT-Report gestützt. Es wurde keine Durchsuchung durchgeführt. Daher konnte Frau Mayer, Fachanwältin für Strafrecht, mit einem gut begründeten Antrag die Einstellung erzielen. Insbesondere stellte sie dar, dass sich ein hinreichender Tatverdacht nicht nur auf einen CT-Report stützen darf, sondern es noch einer Rekonstruktion auf den Datenträgern bedarf. Dieses ist nicht erfolgt. 

Themenübersicht Sexualstrafrecht


Erfahrungen & Bewertungen zu H/T Dr. Hennig & Thum Rechtsanwälte

Dr. Jonas Hennig

Fachanwalt für Strafrecht

  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • 12 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
  • Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
Siegel FAZ
Siegel FAZ
 
Franziska Mayer

Fachanwältin für Strafrecht

Christoph Grabitz

Fachanwalt für Strafrecht

Aktuelle Erfolge

Was Mandanten

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