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Wir erwecken die Unschuldsvermutung zum Leben

SEXUALSTRAFRECHT

Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht

Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht:

22.03.2026 Einstellung bei Verdacht der Vergewaltigung

22.03.2026

WO? Staatsanwaltschaft Bochum
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Vergewaltigung
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde die Vergewaltigung einer Freundin vorgeworfen. Während einer gemeinsamen Party, bei der viel Alkohol geflossen war, soll er seine Finger in ihre Vagina eingeführt haben. In einer ausführlichen Schutzschrift konnte Strafverteidiger Grabitz darlegen, dass es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um einvernehmlichen Sex handelte. Die Anzeigenerstatterin schien den Vorwurf im Nachhinein erhoben zu haben, weil sie sich vor ihren Freundinnen für das Stelldichein schämte. Dies überzeugte die Staatsanwaltschaft. Antragsgemäß stellte sie das Verfahren ein. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben. 

21.03.2026 Einstellung bei Verdacht des sexuellen Missbrauchs

21.03.2026

WO? Staatsanwaltschaft Traunstein
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Sexueller Missbrauch
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, vor 6 Jahren das Kind seiner Ex-Freundin sexuell missbraucht zu haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Traunstein konnte Strafverteidiger Marcel Bartsch darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht bereits aus tatsächlichen Gründen nicht besteht und erhebliche Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Aussage der Hauptbelastungszeugin bestehen. Kern des Antrags war eine dezidierte aussagepsychologische Analyse, die auch die Staatsanwaltschaft überzeugte. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben. 

16.03.2026 Einstellung beim Vorwurf der Besitzverschaffung für andere von jugendpornografischen Inhalten

16.03.2026

WO? Staatsanwaltschaft Bonn
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Besitzverschaffung für andere von jugendpornographischen Inhalten 
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde Besitzverschaffung für andere von jugendpornographischen Inhalten vorgeworfen. Er soll zwei jugendpornographische Videodateien auf Snapchat hochgeladen haben. Mittels einer ausführlichen Schutzschrift konnte Rechtsanwalt Bartsch die Staatsanwaltschaft überzeugen, dass unserem Mandanten keine Täterschaft nachzuweisen ist. Die Telefonnummer war ihm als Nutzer nicht zuzuordnen und es konnte keine Zuordnung über ein Endgerät, auf das ausschließlich unser Mandant Zugriff hat, erfolgen. Hinreichende Feststellungen zum Alter der Person auf der Videodatei konnten nicht getroffen werden, sodass zugunsten unseres Mandanten von Volljährigkeit auszugehen ist. Im Übrigen kann kein Unternehmen der Besitzverschaffung bei Snapchat angenommen werden, weil der Snap automatisch gelöscht wird. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben.  

Themenübersicht Sexualstrafrecht


Erfahrungen & Bewertungen zu H/T Dr. Hennig & Thum Rechtsanwälte

Dr. Jonas Hennig

Fachanwalt für Strafrecht

  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
  • Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
Siegel FAZ
Siegel FAZ
Franziska Mayer

Fachanwältin für Strafrecht

Christoph Grabitz

Strafverteidiger

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