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Wir erwecken die Unschuldsvermutung zum Leben

SEXUALSTRAFRECHT

Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht

Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht:

19.05.2026 Einstellung beim Vorwurf der Verbreitung pornographischer Inhalte

19.05.2026

WO? Staatsanwaltschaft Lübeck
WER? Fachanwältin für Strafrecht Mayer
DELIKT: Verbreitung pornographischer Inhalte 
Ergebnis: Einstellung

Unserem Mandanten wurde die Verbreitung von pornographischen Inhalten vorgeworfen. Er soll einer Minderjährigen sogenannte Dickpics auf Snapchat zugeschickt haben. Die Empfängerin stellte Strafanzeige gegen ihn. Fachanwältin für Strafrech Mayer konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass der Verdacht allein auf Rückschlüssen der Empfängerin beruhteDie Anzeigenerstatterin führte lediglich vage Vermutungen an, ohne ausreichende Beweisgrundlage. 

17.05.2026 Einstellung beim Vorwurf Verbreitung und Besitz von Kinderpornografie

17.05.2026

WO? Staatsanwaltschaft Hannover
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Verdacht des Besitzes kinderpornographischer Inhalte 
Ergebnis: Einstellung

Unserem Mandanten wurde die Verbreitung und der Besitz kinderpornografischer Inhalte vorgeworfen. Durch die Schutzschrift des Fachanwalt für Strafrechts Moro konnte jedoch dargelegt werden, dass bereits aus tatsächlichen Gründen kein hinreichender Tatverdacht gegen unseren Mandanten vorliegt. Insbesondere lässt sich aus den festgestellten Speicherorten kein entsprechender Besitzwille des Mandanten ableiten. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. 

15.05.2026 Einstellung bei Tatverdacht des Besitzes kinderpornographischer Inhalte

15.05.2026

WO? Staatsanwaltschaft Münster
WER? Fachanwältin für Strafrecht Mayer
DELIKT: Verdacht des Besitzes kinderpornographischer Inhalte 
Ergebnis: Einstellung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, kinderpornographische Inhalte auf seinen mobilen Geräten gespeichert zu haben. In einer Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Münster konnte Fachanwältin für Strafrecht Franziska Mayer darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht bereits aus tatsächlichen Gründen nicht besteht. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben. 

13.05.2026 Einstellung bei Tatverdacht des sexuellen Übergriffs

13.05.2026

WO? Staatsanwaltschaft Hamburg
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Verdacht des sexuellen Übergriffs 
Ergebnis: Einstellung

Unserem Mandanten wurde ein sexueller Übergriff vorgeworfenIhm wurde zur Last gelegt, im Rahmen einer sog. Kinky-Party eine Bekannte unter anderem durch einen Kuss sexuell belästigt zu haben. In einer ausführlichen Schutzschrift führte Strafverteidiger Christoph Grabitz aus, dass bereits die Aussage der Anzeigenerstatterin erheblichen Glaubhaftigkeitszweifeln unterliegt. Zudem war ein entgegenstehender Wille der Betroffenen zu keinem Zeitpunkt erkennbar. Das Strafverfahren wurde daher antragsgemäß eingestellt.  

11.05.2026 Einstellung beim Vorwurf des Umgangs mit kinderpornographischen Inhalten

11.05.2026

WO? Staatsanwaltschaft Hamburg
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Besitz und Besitzverschaffung von kinderpornographischen Inhalten 
Ergebnis: Einstellung

Dem Mandanten wurde der Besitz und das Sich-Besitz-Verschaffen von kinderpornographischen Inhalten vorgeworfen. Er soll mittels Bitcoin für Zugang zu einer Darknet-Website mit kinderpornographischen Inhalten gezahlt haben. Nach einer Hausdurchsuchung wurden auf seinen Geräten lediglich 12 Dateien mit entsprechendem Inhalt festgestellt. Die meisten davon waren bereits gelöscht. Mittels einer ausführlichen Schutzschrift konnte der Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig die Staatsanwaltschaft überzeugen, dass zwar das vormalige Vorhandensein von Dateien auf den Geräten meines Mandanten festgestellt werden konnte, nicht jedoch, dass diese durch Handlungen des Mandanten auf den Geräten gelandet sind. Auch konnte die Staatsanwaltschaft überzeugt werden, dass kein hinreichender Verdacht besteht, dass der Mandant die Bitcoin-Zahlung getätigt hat. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts ein. 

09.05.2026 Einstellung bei Tatverdacht des sexuellen Missbrauchs von Kindern

09.05.2026

WO? Staatsanwaltschaft Münster
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Verdacht des sexuellen Missbrauchs von Kindern 
Ergebnis: Einstellung

Unserer Mandantin wurde vorgeworfenim Rahmen ihrer Tätigkeit als Erzieherin ein Kindergartenkind auf der dortigen Personaltoilette mittels Doktorspiele sexuell missbraucht zu haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Münster konnte Strafverteidiger Bartsch darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht aus tatsächlichen nicht bestehtEine unmittelbare Zeugenaussage des Kindes existierte nicht und wurde seitens der Erziehungsberechtigten verweigertEin individueller Tatzeitpunkt konnte ebenfalls nicht festgestellt werden. Die Vorwürfe erwiesen sich als haltlose SpekualtionDas Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben. 

07.05.2026 Verfahrenseinstellung beim Vorwurf der sexuellen Belästigung

07.05.2026

WO? Amtsgericht Steinfurt
WER? Strafverteidiger Gotthardt
DELIKT: sexuelle Belästigung 
Ergebnis: Einstellung

Unserem Mandanten wurde eine sexuelle Belästigung vorgeworfen. Ein ernster Vorwurf bei dem durchaus auch Freiheitsstrafen, mindestens aber empfindliche Geldstrafen, drohen. Rechtsanwalt und Strafverteidiger Christian Gotthardt konnte in diesem Fall jedoch die Staatsanwaltschaft und das Gericht von einer Verfahrenseinstellung überzeugen. Der Mandant verlies den Gerichtssaal erleichtert und ohne Vorstrafe.

Themenübersicht Sexualstrafrecht


Erfahrungen & Bewertungen zu H/T Dr. Hennig & Thum Rechtsanwälte

Dr. Jonas Hennig

Fachanwalt für Strafrecht

  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • 12 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
  • Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
Siegel FAZ
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Franziska Mayer

Fachanwältin für Strafrecht

Christoph Grabitz

Fachanwalt für Strafrecht

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