09.05.2026

WO? Staatsanwaltschaft Münster
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Verdacht des sexuellen Missbrauchs von Kindern 
Ergebnis: Einstellung

Unserer Mandantin wurde vorgeworfenim Rahmen ihrer Tätigkeit als Erzieherin ein Kindergartenkind auf der dortigen Personaltoilette mittels Doktorspiele sexuell missbraucht zu haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Münster konnte Strafverteidiger Bartsch darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht aus tatsächlichen nicht bestehtEine unmittelbare Zeugenaussage des Kindes existierte nicht und wurde seitens der Erziehungsberechtigten verweigertEin individueller Tatzeitpunkt konnte ebenfalls nicht festgestellt werden. Die Vorwürfe erwiesen sich als haltlose SpekualtionDas Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben.