09.05.2026
WO? Staatsanwaltschaft Münster
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Verdacht des sexuellen Missbrauchs von Kindern
Ergebnis: Einstellung
Unserer Mandantin wurde vorgeworfen, im Rahmen ihrer Tätigkeit als Erzieherin ein Kindergartenkind auf der dortigen Personaltoilette mittels “Doktorspiele” sexuell missbraucht zu haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Münster konnte Strafverteidiger Bartsch darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht aus tatsächlichen nicht besteht. Eine unmittelbare Zeugenaussage des Kindes existierte nicht und wurde seitens der Erziehungsberechtigten verweigert. Ein individueller Tatzeitpunkt konnte ebenfalls nicht festgestellt werden. Die Vorwürfe erwiesen sich als haltlose Spekualtion. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben.
