SEXUALSTRAFRECHT

Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht

Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht:

Einstellung bei Tatverdacht der Verbreitung von kinderpornografischen Inhalten

Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig

Vorwurf: Verbreitung von kinderpornografischen Inhalten

Ergebnis: Einstellung

Wo? Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main

 

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, eine kinderpornografische Datei auf einer Internetplattform geteilt zu haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig die gegenständlichen Vorwürfe der Verbreitung eines kinderpornografischen Inhalts in Zweifel ziehen und darlegen, dass eine Meldung aus einem Cybertipline Report ohne das Auffinden von inkriminierten Dateien nicht ausreichend für einen hinreichenden Tatverdacht ist. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.

Einstellung bei Verdachts der sexuellen Belästigung

Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Moro

Vorwurf: Sexuelle Belästigung

Ergebnis: Einstellung

Wo? Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main

 

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, eine Arbeitskollegin in sexuell motivierter Weise umarmt und an den Brüsten berührt zu haben. Mit einer umfassenden Schutzschrift konnte Fachanwalt für Strafrecht Moro herausarbeiten, dass unser Mandant zu keinem Zeitpunkt in Belästigungsabsicht gehandelt hatte. Er ist von einem freundschaftlichen, kollegialen Verhältnis zu der Anzeigenerstatterin ausgegangen, in welchem eine Umarmung von ihm als adäquates Verhalten angesehen worden ist. Für eine absichtliche Berührung an der Brust gab es keine Anhaltspunkte. Zudem hat die Anzeigenerstatterin zu keinem Zeitpunkt den Wunsch nach weniger Kontakt zu unserem Mandanten geäußert, sondern diesem versichert, es sei alles in Ordnung. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main folgte dieser Auffassung und stellte das Verfahren antragsgemäß mangels hinreichenden Tatverdachts ein. 

Themenübersicht Sexualstrafrecht

Erfahrungen & Bewertungen zu H/T Dr. Hennig & Thum Rechtsanwälte
dr-jonas-hennig
  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
  • Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
bewertungen-dr-jonas-hennig
Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht
  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Strafrecht
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
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