SEXUALSTRAFRECHT

Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht

Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht:

06.01.2025 – Einstellung bei Verbreitung und Besitz von Kinderpornografie

06.01.2025

WO? Staatsanwaltschaft Mühlhausen
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Kinderpornografie
ERGEBNIS: Einstellung des Verfahrens

Unserem Mandanten wurde das Verbreiten und der Besitz kinderpornographischer Inhalte vorgeworfen. Er soll ein Bild mit einem solchen Inhalt mehrfach auf derselben Internetseite hochgeladen haben. Rechtsanwalt Oliver Moro, Fachanwalt für Strafrecht, konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass eine IP-Adresse allein nicht ausreicht, um einen hinreichenden Tatverdacht gegen den Mandanten zu begründen. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein. 

05-01-2025-Einstellung gegen Auflage beim Vorwurf Kinderpornografie

05.01.2025

WO? Landgericht Itzehoe
WER? Fachanwalt für Strafrecht Albrecht
DELIKT: Kinderpornografie
ERGEBNIS: Einstellung

Die Staatsanwaltschaft Itzehoe hatte den Mandanten wegen Besitzes von Kinderpornografie angeklagt. In erster Instanz konnte Fachanwalt für Strafrecht Albrecht eine geringe Geldstrafe erzielen. Die Staatsanwaltschaft ging darauf in Berufung. Über 4 Hauptverhandlungstage stritten Staatsanwaltschaft und Verteidigung über die Frage, welche Rechtslage anzuwenden sei und ob es sich zweifelsfrei um kinderpornografische Inhalte handele. Das Gericht setzte aus. Im dritten Anlauf konnte die Verteidigung das Gericht und die Staatsanwaltschaft überzeugen, dass eine Einstellung gegen eine geringe Geldauflage ein angemessener Abschluss des Verfahrens ist.

04.01.2025 – Einstellung beim Vorwurf sexueller Missbrauch von Kindern, Besitz jugend- und kinderpornographischer Inhalte sowie Nötigung

04.01.2025

WO? Staatsanwaltschaft Münster 
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Kinderpornografie u.a.
ERGEBNIS: Einstellung des Verfahrens

Unserem Mandanten wurde sexueller Missbrauch von Kindern, Besitz jugend- und kinderpornographischer Inhalte sowie Nötigung vorgeworfen. Er soll gegenüber Dritten geäußert haben, Kinder sexuell zu missbrauchen und im Besitz inkriminierter Dateien zu sein. Zudem soll er eine weitere Person genötigt haben, es zu unterlassen, die Polizei zu alarmieren. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass unser Mandant psychisch erkrankt ist und die Äußerungen im Zustand einer akuten Psychose getätigt hat. Die Ermittlungen konnten belegen, dass die vermeintlichen Taten nie tatsächlich, sondern lediglich im Kopf unseres Mandanten stattfanden. Der Besitz inkriminierter Dateien konnte ebenfalls nicht bestätigt werden. Hinsichtlich des Nötigungsvorwurfs konnte Rechtsanwalt Dr. Hennig überzeugend die Schuldunfähigkeit des Mandanten darlegen. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein.

Themenübersicht Sexualstrafrecht

Erfahrungen & Bewertungen zu H/T Dr. Hennig & Thum Rechtsanwälte
dr-jonas-hennig
  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
  • Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
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