SEXUALSTRAFRECHT

Sexuelle Belästigung

Gemäß § 184 i StGB macht sich derjenige, der eine andere Person in sexuell bestimmter Weise berührt und dadurch belästigt, wegen sexueller Belästigung strafbar. Der Strafrahmen reicht von einer Geldstrafe bis hin zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe. In besonders schweren Fällen (in der Regel wenn die Tat gemeinschaftlich verübt wird), erkennt das Gericht mindestens auf eine dreimonatige Freiheitsstrafe und sanktioniert das Vergehen im Höchstfall mit fünf Jahren Freiheitsentzug.

Der rechtspolitisch höchst fragwürdige § 184 i StGB ist im Zuge der Reform des Sexualstrafrechts im Sommer 2017 eingeführt worden und – wie andere Gesetzesänderungen in diesem Kontext – stark kritisiert worden. Die Reform des Sexualstrafrechts ist das umstrittene Ergebnis einer emotional aufgeladenen „Nein-heißt-Nein“-Kampagne.

Bereits das Berühren des fremden Gesäßes beim Tanzen in einer Diskothek kann nun in einem Strafverfahren enden. Ob es sich hierbei bloß um eine grobe Unhöflichkeit oder tatsächlich eine kriminelle Handlung handeln soll, sei dahingestellt.

Mehr zum Thema unter: Sexualstrafrecht.

 

Anwaltliche Vertretung durch Rechtsanwalt Dr. Hennig und sein Team beim Vorwurf der sexuellen Belästigung

Jedenfalls steigt für rechtstreue Bürger die Gefahr, zu Unrecht mit einem Strafverfahren überzogen zu werden. In diesem Falle sollte rechtzeitig ein im Sexualstrafrecht versierter Strafverteidiger zu Rate gezogen werden. Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Hennig und sein Team haben in der Vergangenheit viele Sexualstrafverfahren – auch im Revisionsverfahren – erfolgreich bearbeitet. Durch die Dozententätigkeit von Strafverteidiger Dr. Hennig ist das strafrechtliche Dezernat mit sämtlichen Gesetzesänderungen und aktueller Rechtsprechung stets bestens vertraut.

Dies kommt Ihnen als Mandanten zugute. Häufig kann durch einen umfangreichen Schriftsatz gegenüber der Staatsanwaltschaft eine Einstellung der Verfahrens erreicht und eine nervlich und finanziell belastende Hauptverhandlung abgewendet werden. Der Vorwurf der sexuellen Belästigung sollte unbedingt Ernst genommen werden. Auch eine Geldstrafe kann zueinem Eintrag im Führungszeugnis führen!

Themenübersicht Sexualstrafrecht

Erfahrungen & Bewertungen zu H/T Dr. Hennig & Thum Rechtsanwälte
dr-jonas-hennig
  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
bewertungen-dr-jonas-hennig
ra-christian-albrecht
  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Strafrecht
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
bewertungen-ra-christian-albrecht
Telefon   Rückrufservice   Email Schreiben