strafrecht-defensio-anwältin

Alisa Wiedemann

Alisa Wiedemann

Vita

Kurzprofil

  • Zugelassene Rechtsanwältin bei allen deutschen Strafgerichten einschließlich des Bundesgerichtshofes für Strafsachen
  • Schwerpunkte: Sexualstrafrechtliches Ermittlungsverfahren, Medizinstrafrecht
  • Ausschließliche Tätigkeit als Strafverteidigerin
  • Referendariat im Bezirk des OLG Oldenburg mit Wahlstation im Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen
  • Wissenschaftliche Hilfskraft am Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen
  • Wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover
  • Studium der Rechtswissenschaften an der Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover mit Schwerpunkt im Bereich „Strafverfolgung und Strafverteidigung“

Persönliche Motivation

III Warum wird man eigentlich Strafverteidiger?

Mein Ziel als Strafverteidigerin ist es, bereits im Ermittlungsverfahren die Weichen für ein faires Strafverfahren zu stellen. Nur die wenigsten Menschen können sich von Vorurteilen – und in der Folge auch von Vorverurteilungen – freisprechen. Jeder Mensch hat seine eigenen Wertvorstellungen und die Grenze von dem, was die eigene Moral erträgt, ist individuell. Dennoch darf die Beweislage nicht auf Grundlage eigener Anschauungen verfälscht werden.

Obwohl die Justiz- und Strafverfolgungsbehörden zu Neutralität, Unparteilichkeit und Objektivität verpflichtet sind, basiert die Aufrechterhaltung des Beschuldigtenstatus‘ in einer nicht unbeträchtlichen Anzahl der eingeleiteten Strafverfahren auf einem gefährlichen Dominoeffekt: Nicht selten zeichnet sich mit Fortgang des Verfahrens und Zunahme des Ermittlungseifers eine – die eigene moralische Gesinnung bestätigende – Voreingenommenheit gegen die beschuldigte Person ab, welche in der Folge das Fundament einer neu kreierten Realität darstellt. Die nunmehr – mitunter unbewusste – negative Interpretation der Beweislage und gezielte Suche nach ausschließlich belastenden Beweismitteln unter Einfluss der eigenen Wertvorstellungen verdeutlicht sich nicht nur durch pauschale Wahrunterstellung des angezeigten Sachverhaltes, beispielsweise auf Grundlage einer – entgegen jedweder Realkennzeichen – detailarmen, inkonstanten und wenig plausiblen Zeugenaussage, sondern insbesondere durch weitere, auf dieser Aussage basierende Suggestivbefragungen, mittels welcher gezielt auf die Rekonstruktion des „gewünschten“ und als wahr unterstellten Tathergangs hingewirkt wird.

Derartige Missstände zu erkennen und sichtbar zu machen und zugleich mit dieser Erkenntnis auf ein objektives und vor allem wertfreies Strafverfahren hinzuwirken, ist nicht nur meine Aufgabe als Strafverteidigerin, sondern auch meine tagtägliche Motivation.