SEXUALSTRAFRECHT
Sexueller Übergriff
§ 177 Abs. 1 StGB
Schnell zum Inhalt:
Konfrontiert mit dem Vorwurf „sexueller Übergriff“? Zahlreiche Reformen und Verschärfungen des Sexualstrafrechts haben dazu geführt, dass bisher straflose oder nur schwerfassbare sexuelle Verhaltensweisen nun hart bestraft werden. Der sexuelle Übergriff ist ein solcher Tatbestand, der weit gefasst ist.
Was ist ein sexueller Übergriff?
Der sexuelle Übergriff ist im deutschen Strafrecht in § 177 Abs. 1 StGB festgelegt.
„Derjenige wird bestraft, der gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person sexuelle Handlungen an dieser Person vornimmt oder von ihr vornehmen lässt oder diese Person zu Vornahme oder Duldung sexueller Handlung an oder von einem Dritten bestimmt.“
Der Tatbestand „sexueller Übergriff“ hat im Strafrecht vier Voraussetzungen:
- Sexuelle Handlung: Dem Vorwurf muss ein Tatbestand, der sexuell konnotiert ist, zugrunde liegen.
- Widerspruch: Die sexuelle Handlung muss gegen den entgegenstehenden Willen vorgenommen werden.
- Widerstand: Der entgegenstehende Wille muss erkennbar sein.
- Vorsatz: Der Täter muss vorsätzlich handeln.
Wenn bei der Tat physische oder psychische Gewalt angewendet wurde, kann es sich auch um eine sexuelle Nötigung handeln.
Sexueller Übergriff in der Familie
Sexuelle Gewalt in der Familie unterliegt in Deutschland strengen rechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere, wenn Kinder betroffen sind. Der Staat kann in das Sorgerecht der Eltern eingreifen, wenn das Kindeswohl gefährdet ist – was bei Vorwürfen von sexuellem Übergriff häufig der Fall ist.
Sexueller Übergriff am Arbeitsplatz
Am Arbeitsplatz gilt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das Benachteiligungen wegen des Geschlechts und sexuelle Belästigungen verbietet. Sexuelle Übergriffe am Arbeitsplatz können arbeitsrechtliche Konsequenzen wie Abmahnung, Kündigung oder Schadensersatzforderungen nach sich ziehen. Aber auch strafrechtliche Folgen sind nicht auszuschließen. Besonders beim häufig erhobenen Vorwurf der sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz sind schwerwiegende Folgen nicht auszuschließen.
Was tun bei Vorladung sexueller Übergriff?
Jeder Fachanwalt für Strafrecht, jeder Anwalt im Sexualstrafrecht wird Ihnen raten: Machen Sie vom Ihrem Recht zu Schweigen Gebrauch! Sprechen Sie absolut vertraulich mit Ihrem Anwalt, aber nicht mit der Polizei. Alles, was Sie bei der Polizei sagen, unterliegt der freien Würdigung und kann zu ihren Lasten gewertet werden. Ein Schweigen darf niemals gegen Sie gerichtet werden.
Um eine Anklage und Bestrafung wegen eines sexuellen Übergriffes abzuwenden, sollten Sie auf einem erfahrenen Anwalt im Strafrecht vertrauen. Nur, wer dies mit entsprechender Expertise der Staatsanwaltschaft aufzeigt, kann für seine Mandanten eine Anklage und damit Bestrafung verhindern.
Beauftragen Sie im Fall einer Vorladung mit dem Vorwurf sexueller Übergriff umgehend einen im Sexualstrafrecht spezialisierten Rechtsanwalt. Dieser muss die Aussage des vermeintlichen Opfers akribisch analysieren. So kann später dargelegt werden, dass diese nicht glaubhaft ist oder ein Wille erkennbar ist. Nur so kann bewiesen werden, dass der Mandant unvorsätzlich handelte.
Bei uns bekommen Sie einen schnellen, persönlichen, unverbindlichen und absolut vertraulichen Termin.
Wir können noch am selben Tag den Vorladungstermin bei der Polizei absagen.
Einstellung durchsetzen
Mit professioneller Strafverteidigung können wir in der großen Mehrzahl der Fälle bei frühzeitiger Mandatierung im Ermittlungsverfahren eine Einstellung des Verfahrens erreichen.
Vorstrafe verhindern
Ein zentrales Ziel unserer Verteidigung ist es, eine Eintragung im Bundeszentralregister („Vorstrafenregister“) und eine Eintragung im Führungszeugnis zu verhindern.
Freiheit erhalten
Unser spezialisiertes Team aus Strafverteidigern und Strafverteidigerinnen ist der Freiheit verpflichtet. In jedem Mandat ist der Erhalt der Freiheit das oberste Ziel.
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Diese Strafen sind wegen sexuellem Übergriff möglich
Die Strafe für einen sexuellen Übergriff beginnt bei sechs Monaten Freiheitsstrafe und kann bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe betragen. Eine Geldstrafe ist nicht vorgesehen. Im Falle einer Verurteilung erfolgt eine Eintragung im Zentralregister und im Führungszeugnis. Aber selbst bei einer Falschbeschuldigung und einem Freispruch vor Gericht ist die öffentliche Verhandlung äußerst belastend. Daher setzen wir alles daran, dass es erst gar nicht so weit kommt. In der Regel können wir mittels akribischer Aussageanalyse und rechtsprechungsbasierter Argumentation die Staatsanwaltschaft von einer Anklage abhalten und so eine Strafe und öffentliche Gerichtsverhandlung und Strafe wegen sexuellem Übergriffs verhindern.
Verjährung eines sexuellen Übergriffs
Verjährung im Sexualstrafrecht bedarf einer individuellen Einzelfallprüfung, da es zahlreiche Sonderregeln gibt, die die Verjährung hemmen oder unterbrechen. Die Regelverjährung des sexuellen Übergriffs beträgt fünf Jahre, allerdings beginnt die Verjährungsfrist nicht vor Eintritt des dreißigsten Lebensjahres der Anzeigenerstatterin oder des Anzeigenerstatters. Weitere zahlreiche Besonderheiten zur Verjährung können erst nach Akteneinsicht umfassend durch einen auf das Sexualstrafrecht spezialisierten Rechtsanwalt geprüft werden.
Anwalt beim Vorwurf des sexuellen Übergriffs
Wenn Ihnen ein sexueller Übergriff vorgeworfen wird, sollten Sie umgehend einen auf das Sexualstrafrecht spezialisierten Anwalt aufsuchen. Achten Sie dabei auf folgende Qualifikationen und Charaktereigenschaften:
- Erfahrung im Sexualstrafrecht
- Spezialisierung auf das Sexualstrafrecht
- Aussagepsychologische Expertise
- Kampfgeist und Verhandlungsgeschick
Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig verteidigt seit vielen Jahren bundesweit im Sexualstrafrecht insbesondere bei Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen. Der Fachautor und Strafrechtsdozent sowie sein Team können in der Regel durch akribische Aussageanalyse und Darlegung der Schwächen der belastenden Aussage gegenüber der Staatsanwaltschaft eine Anklage verhindern. Keine Anklage bedeutet auch keine öffentliche Gerichtsverhandlung, keine Eintragung im Führungszeugnis und vor allem den Erhalt der Freiheit, also keine Strafe.
Bei den Fachanwälten Dr. Hennig und Albrecht und auch bei den weiteren Anwälten im Sexualstrafrecht unserer Kanzlei können Sie sich auf höchste Spezialisierung, Fachexpertise, Kampfgeist und eine vertrauliche und akribische Verteidigung verlassen.
Sexueller Übergriff durch Ausnutzen einer besonderen Lage
Sonderfälle des sexuellen Übergriffs regelt § 177 Abs. 2 STGB. § 177 Absatz 2 StGB und setzt stets eine sexuelle Handlung voraus. Diese kann entweder vom Täter an Opfer vorgenommen werden oder vom Opfer am Täter. Ebenso sind sexuelle Handlungen an Dritten tatbestandsmäßig, die der Täter veranlasst hat.
- 177 Abs. 2 StGB setzt darüber hinaus eine Form des Ausnutzens voraus. Das Gesetz unterscheidet dabei fünf Fälle:
- Nach Nummer 1 ist strafbar, wenn der Täter ausnutzt, dass die Person nicht in der Lage ist einen entgegenstehenden Willen zu bilden oder zu äußern.
- Nach Nummer 2 ist strafbar, wenn der Täter ausnutzt, dass die Person aufgrund ihres körperlichen oder psychischen Zustands in der Bildung oder Äußerung des Willens erheblich eingeschränkt ist, es sei denn er hat sich der Zustimmung dieser Person versichert.
- Nach Nummer 3 ist strafbar, wenn der Täter ein Überraschungsmoment ausnutzt.
- Nach Nummer 4 ist strafbar, wenn der Täter eine Lage ausnutzt, indem das Opfer bei Widerstand ein empfindliches Übel droht.
- Nach Nummer 5 ist schließlich strafbewehrt, wenn der Täter die Person zur Vornahme oder Duldung der sexuellen Handlung durch Drohung mit einem empfindlichen Übel genötigt hat
Achtung: Ist es bei einem sexuellen Übergriff zum Eindringen in den Körper gekommen, geht es um den Tatvorwurf der Vergewaltigung.
Termin bei Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig vereinbaren
Wenn Ihnen ein sexueller Übergriff vorgeworfen wird, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren. Sie erhalten auch kurzfristig einen Termin bei Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig oder bei entsprechendem Wunsch auch bei einem anderen Anwalt oder einer anderen Anwältin aus dem sexualstrafrechtlichen Dezernat.
Für unsere Erstgespräche gilt:
- Vertraulichkeit – Sie können mit uns über alles offen sprechen
- Erste Einschätzung zu möglichen Verteidigungsstrategien
- Erstgespräch kostenlos.
- Transparente Aufklärung über die Kosten im Strafverfahren im Fall der Mandatierung
Unsere Erstgespräche können telefonisch, via Video-Call oder auch an unseren Standorten vereinbart werden. Im Sexualstrafrecht arbeiten wir bundesweit und können in der Regel allein durch gut begründete Schutzschriften eine Anklage und damit auch einen Gerichtstermin sowie eine Strafe verhindern.
Zeitnahe Termine möglich
FAQ
Was ist ein sexueller Übergriff?
Sexuelle Handlung gegen den erkennbaren Willen eines anderen Menschen oder unter Ausnutzung einer besonderen Situation.
Wie hoch ist die Strafe bei einem sexuellen Übergriff?
Die Mindestfreiheitsstrafe bei einem sexuellen Übergriff beträgt 6 Monate. Je nach Fall kann sie aber auch länger ausfallen oder Geldstrafen miteinbeziehen. Weitere Konsequenzen, wie Kündigung, sozialer Ausschluss oder ähnliches, fallen schon bei einer öffentlichen Gerichtsverhandlung an.
Wie wehrt man sich gegen den Vorwurf des sexuellen Übergriffs?
Bekommen Sie eine Vorladung bei der Polizei wegen eines sexuellen Übergriffs, kontaktieren Sie umgehend einen erfahrenen Anwalt für Sexualstrafrecht. Machen Sie vor allem keine Aussage bei der Polizei. Sollte es zu einer Anklage kommen, sollten Sie sofort einen versierten Strafverteidiger kontaktieren.
Ist Küssen ein sexueller Übergriff?
Küssen kann einen sexuellen Übergriff darstellen, wenn der Kuss gegen den erkennbaren entgegenstehenden Willen erfolgt. In der Regel werden ungewünschte Küsse aber über die sexuelle Belästigung erfasst.
Themenübersicht Sexualstrafrecht
- Zeugen als Beweismittel
- Verhalten beim Vorwurf einer Sexualstraftat
- Chancen der Strafverteidigung
- Aussage gegen Aussage
- Vergewaltigung
- Sexuelle Nötigung
- Sexueller Übergriff
- Exhibitionismus
- Sexueller Missbrauch
- Sexuelle Belästigung
- Erwerb, Verbreitung und Besitz von Kinderpornographie
- Weitere Sexualstraftaten