SEXUALSTRAFRECHT

Vergewaltigung

§ 177 StGB Abs. 6 StGB

Die Vergewaltigung ist einer der schwersten und am härtesten bestraften Vorwürfe im Sexualstrafrecht. Es geht in aller Regel um den Vorwurf des Geschlechtsverkehrs gegen den erkennbaren Willen einer Person.

 

Was ist eine Vergewaltigung?

Im Gesetz heißt es zur Vergewaltigung:

„wenn der Täter mit dem Opfer den Beischlaf vollzieht oder vollziehen lässt oder ähnliche sexuelle Handlungen an dem Opfer vornimmt oder von ihm vornehmen lässt, die dieses besonders erniedrigen, insbesondere wenn sie mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind“.

Eine Vergewaltigung setzt zunächst den Grundtatbestand des § 177 StGB voraus, also einen sexuellen Übergriff (§ 177 Abs. 1 StGB) oder eine sexuelle Ausnutzung sonstiger Umstände nach § 177 Abs. 2 StGB. Auch eine einfache sexuelle Nötigung nach § 177 Abs. 3 oder 5 StGB fällt unter die Voraussetzungen. Hinzukommen muss dann das Eindringen in den Körper oder eine ähnliche Handlung.

Regelmäßig geht es bei der Vergewaltigung um Geschlechtsverkehr gegen den erkennbaren entgegenstehenden Willen. Geschlechtsverkehr setzt ein Eindringen in den Körper (Vaginalverkehr, Analverkehr, Oralverkehr) oder eine ähnliche Handlung voraus. Unter beischlafähnlichen Handlungen versteht die Rechtsprechung zum Beispiel das Ablecken der Geschlechtsorgane.

Häufig können wir im Rahmen der Aussageanalyse herausarbeiten, dass es zwar Geschlechtsverkehr gegeben haben mag, aber dieser nicht gegen den Willen erfolgte oder zumindest dieser angeblich entgegenstehende Wille nicht erkennbar war.

Gerade beim Tatvorwurf der Vergewaltigung kommt es häufig zu Falschanschuldigungen. Im Ehe- oder Beziehungsstreit, bei Sorgerechtsauseinandersetzungen und vor allem beim enttäuschten Date wird schnell aus einvernehmlichem Geschlechtsverkehr eine Vergewaltigung gemacht.

 

 

Diese Strafe droht beim Vorwurf der Vergewaltigung

Das Gesetz sieht in § 177 Abs. 6 StGB bei einer Verurteilung wegen Vergewaltigung eine Strafe von 2 Jahren Freiheitsstrafe bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe vor. Eine Geldstrafe ist ausgeschlossen.

Wer verurteilt wird, hat daher schlechte Chancen noch eine Bewährungsstrafe zu bekommen, denn eine Strafe von über zwei Jahren kann nicht zur Bewährung ausgesetzt werden. Umso wichtiger ist eine exzellente Verteidigung.

 

Anwalt bei Vergewaltigung

Wenn Ihnen eine Vergewaltigung vorgeworfen wird, steht Ihre Freiheit und damit alles auf dem Spiel. Die gute Nachricht: Bei früher Mandatierung eines spezialisierten Anwalts für Sexualstrafrecht kann in der Regel die Freiheit bewahrt und sogar eine Anklage und die damit einhergehende öffentliche Gerichtsverhandlung verhindert werden. So kommt es gar nicht erst zu einer Hauptverhandlung.

Wichtig ist bei der Auswahl des Strafverteidigers, dass der Anwalt oder die Anwältin schwerpunktmäßig im Sexualstrafrecht tätig ist, Erfahrung in diesem hochspeziellen Gebiet hat und vor allem über vertiefte Kenntnisse in der Aussageanalyse verfügt.

Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig ist seit vielen Jahren und bundesweit als Sexualstrafrechtsexperte und Anwalt für Sexualstrafrecht gefragt. Er und sein Team können regelmäßig beim Vorwurf Vergewaltigung eine Anklage und damit eine Strafe und öffentliche Gerichtsverhandlung verhindern. Dies setzt Erfahrung, Akribie und exzellente Kenntnisse im Sexualstrafrecht sowie in der Aussageanalyse voraus.

In einem kürzlich erfolgreichen Fall vor dem Amtsgericht Plön konnte Dr. Hennig abermals seine Expertise unter Beweis stellen. Unser Mandant sah sich mit dem schwerwiegenden Vorwurf der Vergewaltigung konfrontiert, wobei nicht nur der Verlust seiner Freiheit, sondern auch weitreichende rufschädigende Folgen drohten. Durch die engagierte Verteidigung und maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie, konnte eine Einstellung des Verfahrens erzielt werden. Dieser Erfolg wurde von der SHZ (Schleswig-Holsteinische Zeitung) aufgegriffen und in einem spannenden Artikel dokumentiert: „Vergewaltigungsprozess in Plön: Überraschendes Urteil nach Aussage unter Tränen“ ein Artikel von Jan Melchior Bonacker, 17.10.2023, SHZ.

Einstellung durchsetzen

Mit professioneller Strafverteidigung können wir in der großen Mehrzahl der Fälle bei frühzeitiger Mandatierung im Ermittlungsverfahren eine Einstellung des Verfahrens erreichen.

Vorstrafe verhindern

Ein zentrales Ziel unserer Verteidigung ist es, eine Eintragung im Bundeszentralregister („Vorstrafenregister“) und eine Eintragung im Führungszeugnis zu verhindern.

Freiheit erhalten

Unser spezialisiertes Team aus Strafverteidigern und Strafverteidigerinnen ist der Freiheit verpflichtet. In jedem Mandat ist der Erhalt der Freiheit das oberste Ziel.

So unterstützen wir Sie

Sollten Sie einem Strafverfahren wegen Vergewaltigung ausgesetzt sein, wenden Sie sich jederzeit vertrauensvoll an uns. Sie erhalten auch kurzfristig einen Termin bei unserem Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig oder auf Wunsch auch mit einem anderen Anwalt aus unserem sexualstrafrechtlichen Dezernat.

Für unsere Erstgespräche gilt:

  • Absolute Vertraulichkeit
  • Ersteinschätzung zu denkbaren Verteidigungsstrategien
  • Kostenloses Erstgespräch mit transparenter Aufklärung über die Kosten im Fall der Mandatierung
  • Telefonisches Erstgespräch oder Video-Call möglich

Unsere Erstgespräche können telefonisch, via Video-Call oder auch an unseren Standorten vereinbart werden. Im Sexualstrafrecht arbeiten wir bundesweit und können in der Regel allein durch schriftliche Anträge den Vorwurf zu Fall bringen. Reisen sind damit weder für uns noch unsere Mandanten nötig.

 

Was kann ein Anwalt beim Vorwurf Vergewaltigung tun?

Sobald die Ermittlungsakte eintrifft, wird die belastende Aussage analysiert und die Rechtsprechung zu Aussage-gegen-Aussage-Situationen angewendet. Jeder Angriffspunkt wird in einer Schutzschrift herausgearbeitet. So kann eine Druckschwelle bei der Staatsanwaltschaft erzeugt werden, die in den von uns verteidigten Fällen regelmäßig dazu führt, dass keine Anklage wegen Vergewaltigung erhoben wird.

Häufig kann darüber hinaus begründet werden, dass der erforderliche angeblich entgegenstehende Wille für den Sexualpartner nicht erkennbar war. Diese Leistung kann sinnvoller Weise nur ein spezialisierter Anwalt für Sexualstrafrecht erbringen.

Zudem verfügt Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig und sein Team über ein bundesweites Netzwerk an Aussagepsychologen. In einigen Fällen kann es nötig sein ein aussagepsychologisches Gutachten einzuholen.

Den Vorladungstermin bei der Polizei können wir direkt am Tag des Erstgesprächs absagen.

Keine Aussage bei der Polizei beim Vorwurf Vergewaltigung

Beim Vorwurf Vergewaltigung ist es besonders wichtig keine Angaben bei der Polizei zu machen. Sie haben das Recht zu Schweigen. Dass Sie den Tatvorwurf bestreiten, machen wir mit dem Antrag auf Akteneinsicht deutlich. Alles, was Sie bei der Polizei aussagen, unterliegt der freien Würdigung und kann auch selektiv gegen Sie gewertet werden. Ob eine Aussage sinnvoll ist, stimmen wir gemeinsam mit unseren Mandanten nach Akteneinsicht ab. In der Regel ist ein pauschales Bestreiten, das wir für Sie schriftlich mitteilen und ein gut begründeter Angriff auf die sie belastende Aussage das Mittel der Wahl.

Vorladungstermine können wir direkt nach dem Erstgespräch für Sie absagen.

 

Vorladung Vergewaltigung

Wenn Sie eine Vorladung wegen Vergewaltigung erhalten haben, machen Sie keine Aussage. Dies gilt gerade, wenn Sie unschuldig und Opfer einer Falschbeschuldigung geworden sind. Wir können den Termin bei der Polizei noch am Tag des Erstgesprächs absagen und Einsicht in die Ermittlungsakte beantragen.

 

Anklage Vergewaltigung

Sollte schon eine Anklage wegen Vergewaltigung vorliegen, können Sie sich ebenfalls vertrauensvoll an uns wenden. Auch jetzt kann man noch im Einzelfall eine öffentliche Gerichtsverhandlung abwenden oder vor Gericht für einen Freispruch kämpfen. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig und seinem Team gelingt dies bei Aussage-gegen-Aussage-Situationen regelmäßig. Häufig kann ein aussagepsychologisches Gutachten die Anklage zu Fall bringen.

FAQ

Was kann ich tun bei einem Vorwurf der Vergewaltigung?
Kontaktieren Sie umgehend einen erfahrenen Anwalt für Sexualstrafrecht. Bei unserem Anwalt für Sexualstrafrecht Dr. Hennig bekommen Sie beim Vorwurf der Vergewaltigung schnell und unkompliziert ein Erstgespräch.
Was passiert bei einer Anzeige wegen Vergewaltigung?
Ganz wichtig: machen Sie keine Aussage bei der Polizei.
Was ist eine Vergewaltigung?
Als Vergewaltigung gilt der Geschlechtsverkehr gegen den erkennbaren Willen des Sexualpartners, in der Regel verbunden mit einem Eindringen in den Körper.
Wie hoch ist die Strafe bei Vergewaltigung?
Die Strafe bei Verurteilung einer Vergewaltigung beträgt als Mindestfreiheitsstrafe 2 Jahre.
Was kann ich tun bei einer Vorladung wegen Vergewaltigung?
Kontaktieren Sie umgehend einen erfahrenen Anwalt für Sexualstrafrecht und tätigen Sie keine Aussage gegenüber der Polizei.
Wann ist Vergewaltigung verjährt?
Vergewaltigung verjährt grundsätzlich erst nach 20 Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt jedoch erst mit Vollendung des 30. Lebensjahres der Anzeigenerstatterin oder des Anzeigenerstatters. Zudem kann die Verjährung aus anderen Gründen gehemmt oder unterbrochen sein. Wann ein Vergewaltigungsvorwurf verjährt ist, lässt sich also nicht pauschal beantworten, sondern bedarf der Prüfung eines Anwalts für Sexualstrafrecht im Einzelfalls.

Themenübersicht Sexualstrafrecht

Erfahrungen & Bewertungen zu H/T Dr. Hennig & Thum Rechtsanwälte
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  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
  • Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
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  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Strafrecht
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
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