Miriam Paschke
Vita
Kurzprofil
- Zugelassene Rechtsanwältin bei allen deutschen Strafgerichten einschließlich des Bundesgerichtshofes für Strafsachen
- Schwerpunkte: Sexualstrafrechtliches Ermittlungsverfahren (insb. Aussage gegen Aussage), Medizinstrafrecht
- Ausschließliche Tätigkeit als Strafverteidigerin
- Referendariat im Bezirk des OLG Celle mit Wahlstation im Strafrecht
- Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg und der Philipps-Universität Marburg mit Schwerpunkt im Medizin- und Pharmarecht und Zusatzqualifikation im Pharmarecht
Persönliche Motivation
III Warum bin ich Strafverteidiger geworden?
Mein Ziel als Strafverteidigerin ist es, dafür zu sorgen, dass jeder Mandant ein individuelles, faires und rechtsstaatliches Verfahren mit dem für ihn bestmöglichen Ergebnis bekommt.
III Vorurteilen entgegenwirken
Jeder Beschuldigte verdient einen Rechtsbeistand, der sich für ihn und seine Rechte einsetzt und möglichen Vorurteilen und Stigmatisierungen durch Justiz und Gesellschaft entgegenwirkt.
Insbesondere bei bestimmten Delikten, wie beispielsweise Sexualdelikten, sehen sich Beschuldigte oft Vorurteilen ausgesetzt. Diesen gilt es oft auch im Strafverfahren entgegenzuwirken. Jeder Fall muss individuell und unvoreingenommen betrachtet werden, ganz egal welcher Vorwurf im Raum steht. Als Strafverteidigerin sieht man nur den Menschen, nicht den Täter.
III Im Zweifel für den Angeklagten
Strafverteidigung ist der notwendige Gegenpol zum staatlichen Justizapparat. Ihre Aufgabe ist es, ausschließlich und unermüdlich die Interessen des Beschuldigten zu vertreten. Dazu gehört oft, Zweifel an den erhobenen Vorwürfen aufkommen zu lassen und den Grundsatz „In dubio pro reo – Im Zweifel für den Angeklagten“ durchzusetzen.
„Wer Recht erkennen will, muss zuvor in richtiger Weise gezweifelt haben.“
(Aristoteles)