06.01.2025
WO? Staatsanwaltschaft Mühlhausen
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Kinderpornografie
ERGEBNIS: Einstellung des Verfahrens
Unserem Mandanten wurde das Verbreiten und der Besitz kinderpornographischer Inhalte vorgeworfen. Er soll ein Bild mit einem solchen Inhalt mehrfach auf derselben Internetseite hochgeladen haben. Rechtsanwalt Oliver Moro, Fachanwalt für Strafrecht, konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass eine IP-Adresse allein nicht ausreicht, um einen hinreichenden Tatverdacht gegen den Mandanten zu begründen. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein.