04.01.2025

WO? Staatsanwaltschaft Münster 
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Kinderpornografie u.a.
ERGEBNIS: Einstellung des Verfahrens

Unserem Mandanten wurde sexueller Missbrauch von Kindern, Besitz jugend- und kinderpornographischer Inhalte sowie Nötigung vorgeworfen. Er soll gegenüber Dritten geäußert haben, Kinder sexuell zu missbrauchen und im Besitz inkriminierter Dateien zu sein. Zudem soll er eine weitere Person genötigt haben, es zu unterlassen, die Polizei zu alarmieren. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass unser Mandant psychisch erkrankt ist und die Äußerungen im Zustand einer akuten Psychose getätigt hat. Die Ermittlungen konnten belegen, dass die vermeintlichen Taten nie tatsächlich, sondern lediglich im Kopf unseres Mandanten stattfanden. Der Besitz inkriminierter Dateien konnte ebenfalls nicht bestätigt werden. Hinsichtlich des Nötigungsvorwurfs konnte Rechtsanwalt Dr. Hennig überzeugend die Schuldunfähigkeit des Mandanten darlegen. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein.