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Wir erwecken die Unschuldsvermutung zum Leben

SEXUALSTRAFRECHT

Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht

Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht:

05.05.2026 Einstellung bei Tatverdacht des sexuellen Übergriffs

05.05.2026

WO? Staatsanwaltschaft Schwerin
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Verdacht des sexuellen Übergriffs u.a.   
Ergebnis: Einstellung

Unserem Mandanten wurde ein sexueller Übergriff gegenüber einer Schülerin vorgeworfen. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Schwerin konnte Rechtsanwalt Grabitz darlegen, dass der Tatverdacht eine reine Mutmaßung aus dem Schüler- und Kollegenkreis war, die sich verselbstständigt hatte. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Der Beamtenstatus unseres Mandanten konnte gesichert werden.  

03.05.2026 Einstellung bei Tatverdacht des Besitzes kinder- und jugendpornographischer Inhalte u.a.

03.05.2026

WO? Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Verdacht der Verbreitung von jugendpornographischen Inhalten u.a.   
Ergebnis: Einstellung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, über den Dienst „Snapchat“ eine Datei mit jugendpornographischem Inhalt versandt zu haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main konnte Strafverteidiger Christoph Grabitz darlegen, dass eine Täterschaft hinsichtlich des behaupteten Versendens nicht nachgewiesen werden kann und zudem bereits keine tatbestandsmäßige Handlung vorlag. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren antragsgemäß ein.  

01.05.2026 Einstellung wegen des Verdachts der sexuellen Belästigung

01.05.2026

WO? Staatsanwaltschaft Hamburg
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: sexuelle Belästigung 
Ergebnis: Einstellung

Unserem Mandanten – einem Polizisten – wurde sexuelle Belästigung einer Kollegin vorgeworfen. Er soll diese am Kopf gekrault und berührt, sowie ihre Stirn geküsst haben. Rechtsanwalt Dr. Hennig konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass sämtliche Berührungen ihren Ursprung in einem kollegialen und freundschaftlichen Näheverhältnis – welches die Anzeigenerstatterin ausweislich diverser Chatverläufe selbst erheblich gefördert hat – hatten. Eine sexuelle Konnotation lag mithin fern. Überdies entsprachen die behaupteten Emotionen der Anzeigenerstatterin während der Berührungen nicht den Anforderungen an eine „Belästigung“. Die verbalen Äußerungen genügten hingegen – mangels Herabwürdigung der Anzeigenerstatterin – nicht den Anforderungen an eine (sexuelle) Beleidigung.  Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein. 

28.04.2026 Teilfreispruch beim Vorwurf Verbreitung pornografischer Inhalte Amtsgericht Meschede

28.04.2026

WO? Amtsgericht Meschede
WER? Strafverteidiger Ippolito
DELIKT: Verdacht der Verbreitung pornografischer Inhalte
Ergebnis: Teilfreispruch

Der Mandant wegen wegen mehrfacher Verbreitung pornografischer Inhalte vor dem Amtsgericht Meschede angeklagt. Strafverteidiger Ippolito gelang es aufgrund intensiver Zeugenbefragung einen Teilfreispruch für den Mandanten zu erzielen. Wegen des noch übrig gebliebenen Delikts wurde eine moderate Geldstrafe in Höhe von 30 Tagessätzen verhangen. So konnte ein Eintrag im Führungszeugnis verhindert werden.

27.04.2026 Einstellung beim Verdacht sexuelle Belästigung

27.04.2026

WO? Staatsanwaltschaft Münster
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Sexuelle Belästigung
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde sexuelle Belästigung vorgeworfen. Er soll in seiner Funktion als Bademeister mit zwei Jugendlichen Badegästen per Snapchat in Kontakt getreten sein und in der Folge zwei „Snaps“ seines bekleideten Genitals versendet habenRechtsanwalt Christoph Grabitz konnte mithilfe einer ausführlichen Schutzschrift die Staatsanwaltschaft überzeugendass das Verhalten des Mandanten keinen Straftatbestand erfüllt und im Übrigen einer der beiden Badegäste massiv unter dem Eindruck seiner Eltern und schlechter Vorerfahrungen stand. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein. 

26.04.2026 Einstellung bei Tatverdacht der Vergewaltigung

26.04.2026

WO? Staatsanwaltschaft Dortmund
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Verdacht der Vergewaltigung
Ergebnis: Einstellung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, beim ersten Treffen in der Wohnung der Anzeigenerstatterin sexuelle Handlungen vorgenommen zu haben, obwohl diese dies angeblich nicht gewollt habe. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft konnte Fachanwalt für Strafrecht Oliver Moro darlegen, dass die Aussage der Anzeigenerstatterin erheblichen Glaubhaftigkeitszweifeln unterliegt. Zudem war ihr Verhalten während des Treffens insgesamt ambivalent. Vor diesem Hintergrund war ein entgegenstehender Wille für unseren Mandanten nicht erkennbar. Nach Würdigung der Gesamtumstände stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren antragsgemäß ein. 

Themenübersicht Sexualstrafrecht


Erfahrungen & Bewertungen zu H/T Dr. Hennig & Thum Rechtsanwälte

Dr. Jonas Hennig

Fachanwalt für Strafrecht

  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • 12 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
  • Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
Siegel FAZ
Siegel FAZ
Franziska Mayer

Fachanwältin für Strafrecht

Christoph Grabitz

Fachanwalt für Strafrecht

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