05.05.2026
WO? Staatsanwaltschaft Schwerin
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Verdacht des sexuellen Übergriffs u.a.
Ergebnis: Einstellung
Unserem Mandanten wurde ein sexueller Übergriff gegenüber einer Schülerin vorgeworfen. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Schwerin konnte Rechtsanwalt Grabitz darlegen, dass der Tatverdacht eine reine Mutmaßung aus dem Schüler- und Kollegenkreis war, die sich verselbstständigt hatte. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Der Beamtenstatus unseres Mandanten konnte gesichert werden.
