01.05.2026
WO? Staatsanwaltschaft Hamburg
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: sexuelle Belästigung
Ergebnis: Einstellung
Unserem Mandanten – einem Polizisten – wurde sexuelle Belästigung einer Kollegin vorgeworfen. Er soll diese am Kopf gekrault und berührt, sowie ihre Stirn geküsst haben. Rechtsanwalt Dr. Hennig konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass sämtliche Berührungen ihren Ursprung in einem kollegialen und freundschaftlichen Näheverhältnis – welches die Anzeigenerstatterin ausweislich diverser Chatverläufe selbst erheblich gefördert hat – hatten. Eine sexuelle Konnotation lag mithin fern. Überdies entsprachen die behaupteten Emotionen der Anzeigenerstatterin während der Berührungen nicht den Anforderungen an eine „Belästigung“. Die verbalen Äußerungen genügten hingegen – mangels Herabwürdigung der Anzeigenerstatterin – nicht den Anforderungen an eine (sexuelle) Beleidigung. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.
