SEXUALSTRAFRECHT

Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht

Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht:

17.02.2025 – Einstellung beim Vorwurf Verbreiten, Erwerb und Besitz kinder- und jugendpornographischer Schriften

17.02.2025

WO? Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Verbreiten, Erwerb und Besitz von Kinderpornografie und Jugendpornografie
ERGEBNIS: Einstellung des Verfahrens

Unserem Mandanten wurden Straftaten nach §§ 184b, 184c StGB vorgeworfen. Die halbstaatliche US-amerikanische Agentur NCMEC hatte eine Verdachtsmeldung mit den deutschen Ermittlungsbehörden geteilt, wonach unter einer unserem Mandanten zuzuordnenden IP-Adresse zwei Fotos jugendlicher Mädchen im Rahmen eines pädosexuellen Rollenspiels versenden worden waren. In einer gut begründeten Schutzschrift konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig herausarbeiten, dass nicht nur die Täterschaft unseres Mandanten reine Spekulation war, sondern auch bereits keine strafbaren Inhalte vorgelegen hatten. Dem konnte sich die Staatsanwaltschaft nicht versperren. Antragsgemäß stellte sie das Verfahren ein.  

17.02.2025 – Einstellung  bei Vorwurf der Verbreitung und des Besitzes kinderpornographischer Inhalte

17.02.2025

WO? Staatsanwaltschaft Bremen
WER? Fachanwalt für Strafrecht Albrecht
DELIKT: Verbreitung und Besitz kinderpornographischer Inhalte 
ERGEBNIS: Einstellung des Verfahrens

Unserer Mandantin wurde die Verbreitung und der Besitz kinderpornographischer Inhalte aufgrund eines hochgeladenen Videos via Instagram vorgeworfen. Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass die Täterschaft unserer Mandantin bereits erheblichen Zweifeln begegnete. Darüber hinaus fehlte es nach der Auswertung von sichergestellten Datenträger an der Nachweisbarkeit etwaiger Verbreitungshandlungen sowie des Besitzes inkriminierter Inhalte  

16.02.2025 – Einstellung bei exhibitionistischer Handlungen Staatsanwaltschaft Gießen

16.02.2025

WO? Staatsanwaltschaft Gießen
WER? Fachanwalt für Strafrecht Albrecht
DELIKT: Vornahme exhibitionistischer Handlungen  
ERGEBNIS: Einstellung des Verfahrens

Dem Mandanten wurde die Vornahme exhibitionistischer Handlungen vorgeworfen. Mittels einer gut begründeten Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft konnte Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht die Staatsanwaltschaft davon überzeugen, dass es an einem hinreichenden Tatverdacht fehlte. Weder die Täterschaft des Mandanten noch die Tatbestandsvoraussetzungen wären in einer Hauptverhandlung mit der erforderlichen Wahrscheinlichkeit nachweisbar gewesen. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.   

Themenübersicht Sexualstrafrecht

Erfahrungen & Bewertungen zu H/T Dr. Hennig & Thum Rechtsanwälte
dr-jonas-hennig
  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
  • Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
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