22.04.2025

WO? Amtsgericht Ahlen
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Besitz und Verbreitung kinderpornografischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung

Die Staatsanwaltschaft warf unserem Mandanten die Verbreitung und den Besitz kinderpornographischer Inhalte vor. Strafverteidiger Christoph Grabitz hatte gemeinsam mit dem Mandanten eine umfassende geständige Einlassung vorbereitet. Darin ging er auf die schwierige Lebenslage ein, in der unser Mandant die ihm vorgeworfenen Taten begangen hatte und zeigte echte Reue. Bereits zu einem frühestmöglichen Zeitpunkt hatte Herr Grabitz unserem Mandanten dabei unterstützt, sich therapeutische Hilfe zu besorgen. Die Früchte dieser Therapie wurden in der Hauptverhandlung präsentiert. All dies führte dazu, dass die Freiheit des Mandanten erhalten werden konnte.