SEXUALSTRAFRECHT

Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht

Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht:

05.08.2025 – Einstellung bei Tatverdacht der Vornahme exhibitionistischer Handlungen

05.08.2025

WO? Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main 
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Vornahme exhibitionistischer Handlungen
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, exhibitionistische Handlungen vorgenommen zu haben. Er soll sich wiederholt auf einem öffentlichen Parkplatz entblößt und sein Geschlechtsorgan so zwei Frauen gezeigt haben. Die Ermittlungsbehörden stützten den Tatvorwurf auf die Aussagen zweier Zeuginnen und eine durchgeführte Wahllichtbildvorlage. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig arbeitete heraus, dass die Zeugenaussagen keinen hinreichenden Tatverdacht gegen unseren Mandanten begründeten. Nach Lage der Akten bestanden auch aus rechtlichen Gründen keinerlei Anhaltspunkte für die Vornahme exhibitionistischer Handlungen. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein. 

03.08.2025 – Einstellung beim Vorwurf sexueller Belästigung

03.08.2025

WO? Staatsanwaltschaft Darmstadt 
WER? Fachanwalt für Strafrecht Albrecht
DELIKT: Sexuelle Belästigung
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde sexuelle Belästigung vorgeworfen. Er soll seine neue Mitarbeiterin gegen ihren Willen mehrfach unsittlich berührt und dadurch belästigt haben. Dagegen gesagt hatte diese allerdings bis zu einem intimen Annäherungsversuch in der Küche nie etwas. Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht Albrecht konnte in einem ausführlichen und gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass ein Teil der vorgeworfenen Verhaltensweisen schon überhaupt keinen Straftatbestand erfüllten und unser Mandant für den anderen Teil jedenfalls keinen Vorsatz hatte. Denn als ein „Nein“ kam, verstand er das auch. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein. 

01.08.2025 – Freispruch vom Vorwurf der Vorbereitung des sexuellen Missbrauchs von Kindern

01.08.2025

WO? Amtsgericht Münster
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: § 176b Abs. 1 und Abs. 3 StGB 
ERGEBNIS: Freispruch

Die Staatsanwaltschaft hatte unserem Mandanten vorgeworfen, er hätte zur Vorbereitung eines sexuellen Missbrauchs auf ein Kind versucht einzuwirken. Mit Hilfe einer Einlassung auf der einen und einer Erklärung gem. § 257 Abs. 2 StPO auf der anderen Seite konnte Rechtsanwalt Grabitz einen Freispruch erzielen. Denn er konnte das Gericht und die Staatsanwaltschaft davon überzeugen, dass das in der Norm genannte Tatbestandsmerkmal des Einwirkens eine höhere Intensität voraussetzt als schlichte Kommunikation mit einem Kind. Auf diesem Wege konnte die Verhängung einer Bewährungsstrafe verhindert werden. Der Mandant hat nun einen Kostenerstattungsanspruch gegen die Staatskasse. 

23.07.2025 – Freispruch beim Vorwurf Vergewaltigung

23.07.2025

WO? Schöffengericht Köln
WER? Strafverteidiger Ippolito
DELIKT: Vergewaltigung
ERGEBNIS: Freispruch

Die Staatsanwaltschaft Köln hatte den Mandaten wegen Vergewaltigung angeklagt. Strafverteidiger Ippolito konnte in dieser Aussage gegen Aussage Konstellation das Schöffengericht in Köln davon überzeugen, dass die belastende Aussage nicht glaubhaft ist. Das Gericht ist dem Antrag des Strafverteidigers gefolgt: Freispruch. Im Fall der Verurteilung hätte beim Vorwurf Vergewaltigung eine Mindeststrafe von 2 Jahren gedroht.

Themenübersicht Sexualstrafrecht

Erfahrungen & Bewertungen zu H/T Dr. Hennig & Thum Rechtsanwälte
dr-jonas-hennig
  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
  • Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
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