14.09.2025

WO? Staatsanwaltschaft Köln
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Sexuelle Belästigung
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde eine sexuelle Belästigung vorgeworfen. Er soll eine Tanzpartnerin gegen ihren Willen auf den Mund geküsst haben. Strafverteidiger Bartsch konnte in einem differenzierten Antrag darlegen, dass kein hinreichender Tatverdacht bestand. Zunächst wandte sich die Tanzpartnerin erst 10 Monate nach dem vermeintlichen Vorfall an die Polizei, sodass die Frist für die Stellung eines Strafantrages verstrichen war. Ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung war nicht ersichtlich. Die Aussage der Anzeigeerstatterin hielt zudem im entscheidenden Punkt einer aussagepsychologischen Überprüfung nicht stand. Selbst bei einer Wahrunterstellung standen einer Anklageerhebung rechtliche Gründe entgegen, die ausführlich dargelegt werden konnten. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein.