11.09.2025
WO? Staatsanwaltschaft Kiel
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Vergewaltigung
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem Mandanten wurden Verbreitung und Besitz kinderpornografischer Inhalte vorgeworfen. Er soll strafrechtlich relevante Daten über ein soziales Netzwerk einer anderen Person geschickt haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Köln konnte Strafverteidiger Grabitz darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht nicht anzunehmen war, da bereits die Täterschaft erheblichen Zweifeln begegnete. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben.
