{

Wir erwecken die Unschuldsvermutung zum Leben

SEXUALSTRAFRECHT

Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht

Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht:

25.09.2025 – Einstellung beim Verdacht der exhibitionistischen Handlungen

25.09.2025

WO? Staatsanwaltschaft Lübeck 
WER? Fachanwalt für Strafrecht Albrecht
DELIKT: Exhibitionismus
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurden exhibitionistische Handlungen vorgeworfen. Hintergrund war, dass unser Mandant angeblich beim Onanieren in seinem Auto beobachtet wurde. Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass eine Täterschaft unseres Mandanten nicht nachweisbar und das behauptete Verhalten zugleich aus Rechtsgründen nicht strafbar ist. Das Verfahren wurde eingestellt.   

24.09.2025 – Einstellung bei Tatverdacht der exhibitionistischen Handlungen

24.09.2025

WO? Staatsanwaltschaft Düsseldorf
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Exhibitionismus
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurden exhibitionistische Handlungen vorgeworfen. Er soll zwei Personen auf einer öffentlichen Toilette sein Glied gezeigt haben. Mittels einer gut begründeten Schutzschrift konnte Strafverteidiger Marcel Bartsch die Staatsanwaltschaft davon überzeugen, dass es bereits aus Rechtsgründen an einem hinreichenden Tatverdacht fehlte. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.  

22.09.2025 – Bewährung bei Vorwurf Besitz inkriminierter Inhalte

22.09.2025

WO? Staatsanwaltschaft Hannover
WER? HT Strafverteidiger
DELIKT: Besitz inkriminierter Inhalte
ERGEBNIS: Bewährung, Freiheit erhalten

Die Staatsanwaltschaft Hannover hatte den Mandanten wegen Besitzes einer unteren vierstelligen Anzahl inkriminierter Inhalte angeklagt. In der Hauptverhandlung konnte HT Strafverteidiger ein angesichts der Ausgangslage gutes Ergebnis erreichen. Nach Einräumung der Anklagevorwürfe und einem besonnenen Gespräch mit Staatsanwaltschaft und Gericht verurteilte letzteres den Mandanten zu einer achtmonatigen Freiheitsstrafe, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde.

20.09.2025 – Einstellung beim Verdacht der Vergewaltigung

20.09.2025

WO? Staatsanwaltschaft Hamburg
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Vergewaltigung
ERGEBNIS: Einstellung

Unseren Mandanten wurde eine Vergewaltigung vorgeworfen. Er soll nach einem feuchtfröhlichen Abend mehrfach in seine aufgrund der Alkoholisierung unzurechnungsfähige Arbeitskollegin eingedrungen sein. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig konnte mittels einer ausführlich begründeten Schutzschrift die Staatsanwaltschaft überzeugen, dass die Aussagefähigkeit der Kollegin aufgrund des Alkoholkonsums eingeschränkt, kein eindeutig entgegenstehender Wille erkennbar gewesen ist und im Übrigen die Entstehungsgeschichte der Aussage gegen die Glaubhaftigkeit dieser spricht. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein. 

18.09.2025 – Verwarnung mit Strafvorbehalt beim Vorwurf des Besitzes kinder- und jugendpornografischer Inhalte

18.09.2025

WO? Amtsgericht Hannover
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Besitz kinder- und jugendpornographischer Inhalte
ERGEBNIS: Verwarnung mit Strafvorbehalt

Unserem Mandanten wurde der Besitz kinder- und jugendpornographischer Inhalte vorgeworfen. Mittels einer sorgfältig vorbereiteten Einlassung gelang es Strafverteidiger Bartsch in der Hauptverhandlung frühzeitig die Grundlage für eine erfolgreiche Strafmaßverteidigung zu schaffen. Es gelang die tatsächlichen Hintergründe in den Fokus zu rücken sowie weitere Strafmilderungsgründe hervorzuheben. Nach einem ausführlichen Rechtsgespräch konnte eine Verwarnung mit Strafvorbehalt erreicht werden, sodass im Ergebnis auch eine Eintragung in das Führungszeugnis unterbleibt.

16.09.2025 – Einstellung bei Tatverdacht des Besitzes oder sich Verschaffens von kinderpornografischen Inhalten

16.09.2025

WO? Staatsanwaltschaft Koblenz
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Verdacht des Besitzes oder sich Verschaffens von kinderpornografischen Inhalten
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, sich in einem Forum mit kinderpornografischen Inhalten registriert zu haben. Zudem soll er kinderpornographische Dateien im Besitz haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Koblenz konnte Strafverteidiger Christoph Grabitz darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht aus rechtlichen Gründen nicht besteht. Kern des Antrags war eine Darlegung des fehlenden Besitzwillens. Insbesondere die Vielzahl an nicht strafrechtlich relevanten Dateien im Verhältnis zu den inkriminierten Dateien war zu berücksichtigen. Ferner die Auffindesituation sowie die auf eine unbewusste Speicherung hindeutenden Dateipfade. Das Verfahren wurde von der Staatsanwaltschaft antragsgemäß eingestellt. 

Themenübersicht Sexualstrafrecht


Erfahrungen & Bewertungen zu H/T Dr. Hennig & Thum Rechtsanwälte

Dr. Jonas Hennig

Fachanwalt für Strafrecht

  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
  • Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
Siegel FAZ
Siegel FAZ
Franziska Mayer

Fachanwältin für Strafrecht

Christoph Grabitz

Strafverteidiger

Aktuelle Erfolge

Was Mandanten

über uns sagen