24.09.2025
WO? Staatsanwaltschaft Düsseldorf
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Exhibitionismus
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem Mandanten wurden exhibitionistische Handlungen vorgeworfen. Er soll zwei Personen auf einer öffentlichen Toilette sein Glied gezeigt haben. Mittels einer gut begründeten Schutzschrift konnte Strafverteidiger Marcel Bartsch die Staatsanwaltschaft davon überzeugen, dass es bereits aus Rechtsgründen an einem hinreichenden Tatverdacht fehlte. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.
