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AKTUELLE ERFOLGE IM SEXUALSTRAFRECHT

Sexueller Missbrauch

Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht in der Deliktgruppe: Sexueller Missbrauch

21.03.2026 Einstellung bei Verdacht des sexuellen Missbrauchs

21.03.2026

WO? Staatsanwaltschaft Traunstein
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Sexueller Missbrauch
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, vor 6 Jahren das Kind seiner Ex-Freundin sexuell missbraucht zu haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Traunstein konnte Strafverteidiger Marcel Bartsch darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht bereits aus tatsächlichen Gründen nicht besteht und erhebliche Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Aussage der Hauptbelastungszeugin bestehen. Kern des Antrags war eine dezidierte aussagepsychologische Analyse, die auch die Staatsanwaltschaft überzeugte. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben. 

09.03.2026 Einstellung bei Tatverdacht des sexuellen Missbrauchs von Kindern ohne Körperkontakt mit dem Kind, der Verbreitung pornografischer Inhalte sowie der Verbreitung, des Erwerbs und Besitzes kinderpornografischer Inhalte

09.03.2026

WO? Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Verdacht des sexuellen Missbrauchs von Kindern ohne Körperkontakt mit dem Kind, der Verbreitung pornografischer Inhalte sowie der Verbreitung, des Erwerbs und Besitzes kinderpornografischer Inhalte 
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandantewurden der sexuelle Missbrauch eines Kindes ohne Körperkontakt mit dem Kinddie Verbreitung pornografischer Inhalte sowie die Verbreitung, der Erwerb und der Besitz kinderpornografischer Inhalte vorgeworfen. Er soll über Snapchat mit einem Mädchen gechattet haben und sie dabei dazu gebracht haben, ihm intime Fotos zu schicken, sowie ihr ein „Dickpic“ gesendet haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main konnte Rechtsanwalt und Strafverteidiger Marcel Bartsch darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht aus rechtlichen Gründen ausschied. Dies folgte insbesondere daraus, dass das Mädchen vorgetäuscht hatte, bereits 14 Jahre alt zu sein, und ein „Dickpic“ kein pornografischer Inhalt i. S. d. § 184 Abs. 1 Nr. 6 StGB ist. Die Staatsanwaltschaft folgte dieser Wertung und stellte das Strafverfahren antragsgemäß ein. 

25.02.2026 Wiederherstellung der Freiheit bei zahlreichen sexualstrafrechtlichen Vorwürfen

25.02.2026

WO? Amtsgericht Neumünster
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Sexueller Missbrauch eines Kindes gem. § 176 Abs. 1 Nr. 1 StGB in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen gem. § 174 Abs. 1 Nr. 3 StGB und der Herstellung eines kinderpornographischen Inhalts gem. § 184b Abs. 1 Nr. 3 StGB, dazu jeweils in Tatmehrheit mit der Verbreitung eines kinderpornographischen Inhalts gem. § 184b Abs. 1 Nr. 1 StGB, der zehnfachen Verbreitung jugendpornographischer Inhalte gem. § 184c Abs. 1 Nr. 1 StGB sowie dem zweifachen Besitz kinder- und jugendpornographischer Inhalte gem. §§ 184b Abs. 3, 184c Abs. 3 StGB
ERGEBNIS: Wiederherstellung der Freiheit bei zahlreichen sexualstrafrechtlichen Vorwürfen

Unserem Mandanten wurden zahlreiche Sexualstraftaten, insgesamt fünfzehn einzelne Tathandlungen, vorgeworfen. Aufgrund dieser Umstände befand er sich im Zeitpunkt der Hauptverhandlung bereits seit fast sechs Monaten in der Untersuchungshaft. Schon im Zwischenverfahren gelang es Rechtsanwalt Bartsch gravierende Fehler der Anklageschrift aufzuzeigen, sodass der Eröffnungsbeschluss einen ersten rechtlichen Hinweis enthielt. Es ging um die Frage von Tateinheit und Tatmehrheit. Im Rahmen der Hauptverhandlung erfolgte auf Anmerkung der Verteidigung frühzeitig ein weiterer rechtlicher Hinweis. Abermals war von der Staatsanwaltschaft fälschlich von einer tatmehrheitlichen Begehung ausgegangen worden. Im weiteren Verlauf gelang es, die Besonderheiten in der Person des Mandanten mit einer äußerst umfangreichen Einlassung zum Ausdruck zu bringen. Letztlich verblieben statt der angeklagten fünfzehn Taten lediglich zehn separate Handlungen. Insoweit überzeugten die Ausführungen der Verteidigung, sodass entgegen des Antrages der Staatsanwaltschaft eine Bewährungsstrafe ausgeurteilt und der Haftbefehl aufgehoben wurde.

17.02.2026 Bewährung beim Besitz kinderpornographischer Inhalte

17.02.2026

WO? Amtsgericht Winsen Luhe
WER? Strafverteidiger Gotthardt
DELIKT: Besitz kinderpornographischer Inhalte 
ERGEBNIS: Bewährung

Unserem Mandanten wurde der Besitz kinderpornographischer Inhalte vorgeworfen. Die Freiheit des Mandanten stand allein deshalb auf dem Spiel, da es sich um eine erhebliche Anzahl inkriminierter Dateien handelte. Letztlich gelang es Rechtsanwalt und Strafverteidiger Christian Gotthardt das Gericht von einer Bewährung zu überzeugen. Die Freiheit des Mandanten blieb erhalten.

Themenübersicht Sexualstrafrecht

Erfahrungen & Bewertungen zu H/T Dr. Hennig & Thum Rechtsanwälte
Dr. Jonas Hennig
  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
  • Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
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