05.06.2026
WO? Staatsanwaltschaft Hannover
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Sexueller Missbrauch von Kindern
Ergebnis: Einstellung
Dem Mandanten wurde vorgeworfen, er habe an zwei Kindern sexuelle Handlungen in Form von Berührungen an der Brust und im Intimbereich vorgenommen. Mittels einer gut begründeten Schutzschrift konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig die Staatsanwaltschaft davon überzeugen, dass es an einem hinreichenden Tatverdacht fehlt, da bereits keine belastbare Aussagesubstanz gegeben war. Das Verfahren wurde daher antragsgemäß eingestellt.
