11.06.2026
WO? Staatsanwaltschaft Bremen
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Versuchter sexueller Missbrauch von Kindern sowie Besitz kinderpornographischer und jugendpornographischer Inhalte
Ergebnis: Einstellung
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, über WhatsApp Nachrichten im Zusammenhang mit einem vermeintlichen Treffen zum Zwecke des Geschlechtsverkehrs mit einem Kind ausgetauscht zu haben. Darüber hinaus stand der Besitz kinderpornographischer und jugendpornographischer Inhalte im Raum. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig führte in seiner ausführlich begründeten Schutzschrift aus, dass sich aus den ausgewerteten Nachrichten keine tatnahe Konkretisierung oder realitätsbezogene Vorbereitungshandlungen ergaben. Auch hinsichtlich des Besitzvorwurfs ließen sich keine belastbaren Anhaltspunkte für einen strafrechtlich relevanten Besitzwillen feststellen. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren antragsgemäß ein.
