15.06.2026

WO? Staatsanwaltschaft Stade
WER? Fachanwältin für Strafrecht Mayer
DELIKT: Sexueller Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt 
Ergebnis: Einstellung

Unserem 14-jährigen Mandanten wurde der sexuelle Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt vorgeworfen. Er soll mit einem 11-jährigen Mädchen aus dem Ausland auf Snapchat gechattet habe und sie dabei aufgefordert haben, Nacktbilder von sich zu schicken. Die ausländische Behörde, die dieses beim Bundeskriminalamt meldete, legte jedoch keine Chatverläufe oder ähnliches vor, sondern stellte lediglich die nicht bewiesene Behauptung in deRaum. Frau Mayer, Fachanwältin für Strafrecht, konnte dieses in einem Antrag darstellen, was in Verbindung mit dem jungen Alter unseres Mandanten zu einer Einstellung führte.