14.06.2026
WO? Staatsanwaltschaft Bielefeld
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Sexueller Missbrauch von Kindern
Ergebnis: Einstellung
Unserem Mandanten wurde der sexuelle Missbrauch von Kindern vorgeworfen. Er soll seine Nichte versucht haben zu entkleiden und versucht haben, ihre Hand an sein erigiertes Geschlechtsteil zu führen. Mittels einer ausführlichen Schutzschrift konnte Rechtsanwalt Bartsch die Staatsanwaltschaft überzeugen, dass kein hinreichender Tatverdacht gegen unseren Mandanten besteht. Zum einen bestehen erhebliche Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Aussage der Zeugin. Zum anderen lag weder eine Vollendung, noch ein Versuch des sexuellen Missbrauchs von Kindern vor. Unser Mandant sah von weiteren Handlungen ab, sodass er strafbefreiend vom Versuch zurückgetreten ist. Im Übrigen handelte er ohne den erforderlichen Vorsatz. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben.
