Exzellenz & Expertise
Wir sind nicht nur Fachanwälte für Strafrecht – wir bilden auch die Fachanwälte von morgen im Sexualstrafrecht aus.
Kinder- und Jugendpornografie
Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht in der Deliktgruppe: Kinder- und Jugendpornografie
23.05.2026 Einstellung bei Tatverdacht des Besitzes von Kinderpornografie
23.05.2026
WO? Staatsanwaltschaft Bielefeld
WER? Strafverteidiger Marcel Bartsch
DELIKT: Verdacht des Besitzes von Kinderpornographie
Ergebnis: Einstellung
Unserem Mandanten wurde der Besitz von Kinderpornographie vorgeworfen. Er soll eine Videodatei mit kinderpornographischen Inhalten über Google-Drive hochgeladen haben. In einer umfassenden Schutzschrift arbeitete Strafverteidiger Marcel Bartsch heraus, dass kein hinreichender Tatverdacht bestand. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.
22.05.2026 Einstellung bei Tatverdacht der Verbreitung jugendpornografischer Inhalte
22.05.2026
WO? Staatsanwaltschaft Dortmund
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Verbreitung jugendpornographischer Inhalte
Ergebnis: Einstellung
Unserem Mandanten wurde die Verbreitung jugendpornographischer Inhalte vorgeworfen. Er soll strafrechtlich relevante Dateien über ein Messenger an zwei andere Personen gesendet haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Dortmund konnte Fachanwalt für Strafrecht Moro darlegen, dass eine Einstellung aus Opportunitätsgründen angezeigt ist. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.
19.05.2026 Einstellung beim Vorwurf der Verbreitung pornographischer Inhalte
19.05.2026
WO? Staatsanwaltschaft Lübeck
WER? Fachanwältin für Strafrecht Mayer
DELIKT: Verbreitung pornographischer Inhalte
Ergebnis: Einstellung
Unserem Mandanten wurde die Verbreitung von pornographischen Inhalten vorgeworfen. Er soll einer Minderjährigen sogenannte Dickpics auf Snapchat zugeschickt haben. Die Empfängerin stellte Strafanzeige gegen ihn. Fachanwältin für Strafrech Mayer konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass der Verdacht allein auf Rückschlüssen der Empfängerin beruhte. Die Anzeigenerstatterin führte lediglich vage Vermutungen an, ohne ausreichende Beweisgrundlage.
17.05.2026 Einstellung beim Vorwurf Verbreitung und Besitz von Kinderpornografie
17.05.2026
WO? Staatsanwaltschaft Hannover
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Verdacht des Besitzes kinderpornographischer Inhalte
Ergebnis: Einstellung
Unserem Mandanten wurde die Verbreitung und der Besitz kinderpornografischer Inhalte vorgeworfen. Durch die Schutzschrift des Fachanwalt für Strafrechts Moro konnte jedoch dargelegt werden, dass bereits aus tatsächlichen Gründen kein hinreichender Tatverdacht gegen unseren Mandanten vorliegt. Insbesondere lässt sich aus den festgestellten Speicherorten kein entsprechender Besitzwille des Mandanten ableiten. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.
15.05.2026 Einstellung bei Tatverdacht des Besitzes kinderpornographischer Inhalte
15.05.2026
WO? Staatsanwaltschaft Münster
WER? Fachanwältin für Strafrecht Mayer
DELIKT: Verdacht des Besitzes kinderpornographischer Inhalte
Ergebnis: Einstellung
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, kinderpornographische Inhalte auf seinen mobilen Geräten gespeichert zu haben. In einer Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Münster konnte Fachanwältin für Strafrecht Franziska Mayer darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht bereits aus tatsächlichen Gründen nicht besteht. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben.
11.05.2026 Einstellung beim Vorwurf des Umgangs mit kinderpornographischen Inhalten
11.05.2026
WO? Staatsanwaltschaft Hamburg
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Besitz und Besitzverschaffung von kinderpornographischen Inhalten
Ergebnis: Einstellung
Dem Mandanten wurde der Besitz und das Sich-Besitz-Verschaffen von kinderpornographischen Inhalten vorgeworfen. Er soll mittels Bitcoin für Zugang zu einer Darknet-Website mit kinderpornographischen Inhalten gezahlt haben. Nach einer Hausdurchsuchung wurden auf seinen Geräten lediglich 12 Dateien mit entsprechendem Inhalt festgestellt. Die meisten davon waren bereits gelöscht. Mittels einer ausführlichen Schutzschrift konnte der Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig die Staatsanwaltschaft überzeugen, dass zwar das vormalige Vorhandensein von Dateien auf den Geräten meines Mandanten festgestellt werden konnte, nicht jedoch, dass diese durch Handlungen des Mandanten auf den Geräten gelandet sind. Auch konnte die Staatsanwaltschaft überzeugt werden, dass kein hinreichender Verdacht besteht, dass der Mandant die Bitcoin-Zahlung getätigt hat. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts ein.
08.05.2026 Einstellung bei Verbreitung, Erwerb und Besitz Kinderpornografie
08.05.2026
WO? Staatsanwaltschaft Münster
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Inhalte
Ergebnis: Einstellung
05.05.2026 Einstellung bei Verbreitung Kinderpornografie
05.05.2026
WO? Amtsgericht Hamburg-St. Georg
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Verbreitung kinderpornografischer Schriften
Ergebnis: Einstellung
03.05.2026 Einstellung bei Tatverdacht des Besitzes kinder- und jugendpornographischer Inhalte u.a.
03.05.2026
WO? Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Verdacht der Verbreitung von jugendpornographischen Inhalten u.a.
Ergebnis: Einstellung
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, über den Dienst „Snapchat“ eine Datei mit jugendpornographischem Inhalt versandt zu haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main konnte Strafverteidiger Christoph Grabitz darlegen, dass eine Täterschaft hinsichtlich des behaupteten Versendens nicht nachgewiesen werden kann und zudem bereits keine tatbestandsmäßige Handlung vorlag. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren antragsgemäß ein.
28.04.2026 Teilfreispruch beim Vorwurf Verbreitung pornografischer Inhalte Amtsgericht Meschede
28.04.2026
WO? Amtsgericht Meschede
WER? Strafverteidiger Ippolito
DELIKT: Verdacht der Verbreitung pornografischer Inhalte
Ergebnis: Teilfreispruch
Der Mandant wegen wegen mehrfacher Verbreitung pornografischer Inhalte vor dem Amtsgericht Meschede angeklagt. Strafverteidiger Ippolito gelang es aufgrund intensiver Zeugenbefragung einen Teilfreispruch für den Mandanten zu erzielen. Wegen des noch übrig gebliebenen Delikts wurde eine moderate Geldstrafe in Höhe von 30 Tagessätzen verhangen. So konnte ein Eintrag im Führungszeugnis verhindert werden.
Themenübersicht Sexualstrafrecht
- Zeugen als Beweismittel
- Verhalten beim Vorwurf einer Sexualstraftat
- Chancen der Strafverteidigung
- Aussage gegen Aussage
- Vergewaltigung
- Sexuelle Nötigung
- Sexueller Übergriff
- Exhibitionismus
- Sexueller Missbrauch
- Sexuelle Belästigung
- Erwerb, Verbreitung und Besitz von Kinderpornographie
- Weitere Sexualstraftaten
- Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht
- Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
- Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
- 12 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
- Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
- Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
- Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
- Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
- Spitzenbewertungen
- Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
Was Mandanten
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