10.06.2026

WO? Staatsanwaltschaft Münster
WER? Fachanwältin für Strafrecht Mayer
DELIKT: Besitz von kinderpornographischen Inhalten 
Ergebnis: Einstellung

Unserem Mandanten wurde der Besitz von kinderpornografischen Inhalten vorgeworfen. Die Vorwürfe wurden allein auf einen CT-Report gestützt. Es wurde keine Durchsuchung durchgeführt. Daher konnte Frau Mayer, Fachanwältin für Strafrechtmit einem gut begründeten Antrag die Einstellung erzielen. Insbesondere stellte sie dar, dass sich ein hinreichender Tatverdacht nicht nur auf einen CT-Report stützen darf, sondern es noch einer Rekonstruktion auf den Datenträgern bedarf. Dieses ist nicht erfolgt.