02.06.2026

WO? Staatsanwaltschaft Duisburg
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Verbreitung von kinderpornographischen Inhalten 
Ergebnis: Einstellung

Unserem Mandanten wurde die Verbreitung von kinderpornografischen Inhalten vorgeworfen. Die Vorwürfe wurden allein auf einen CT-Report gestützt, es wurde keine Durchsuchung durchgeführt. Daher konnte Dr. Hennig, Fachanwalt für Strafrecht, mit einem gut begründeten Antrag die Einstellung erzielen. Insbesondere stellte er dar, dass sich ein hinreichender Tatverdacht nicht nur auf einen CT-Report stützen darf, sondern es noch eine Rekonstruktion auf den Datenträgern bedarf. Letztere ist in diesem Fall nicht erfolgt.