03.06.2026
WO? Staatsanwaltschaft Saarbrücken
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Verdacht des Verbreitens, des Erwerbs und des Besitzes kinderpornographischer Inhalte
Ergebnis: Einstellung
Unserer Mandantin wurde vorgeworfen, über den Internetdienst „Tumblr“ kinderpornographische Dateien ins Internet hochgeladen zu haben. Das Verfahren wurde durch zwei CyberTipline-Meldungen des NCMEC an das BKA eingeleitet. Das BKA konnte anschließend durch die IP-Adresse die Identität des Anschlussinhabers ermitteln, der ein Familienmitglied unserer Mandantin war. Während der Durchsuchung legte unsere Mandantin jedoch ein Geständnis ab, wodurch sich der Tatverdacht gegen sie richtete. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Saarbrücken erzielte Rechtsanwalt Grabitz antragsgemäß eine Einstellung. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und der Mandantin ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben.
