03.06.2026

WO? Staatsanwaltschaft Saarbrücken
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Verdacht des Verbreitens, des Erwerbs und des Besitzes kinderpornographischer Inhalte  
Ergebnis: Einstellung

Unserer Mandantin wurde vorgeworfen, über den Internetdienst „Tumblrkinderpornographische Dateien ins Internet hochgeladen zu habenDas Verfahren wurde durch zwei CyberTipline-Meldungen des NCMEC an das BKA eingeleitet. Das BKA konnte anschließend durch die IP-Adresse die Identität des Anschlussinhabers ermitteln, der ein Familienmitglied unserer Mandantin war. Während der Durchsuchung legte unsere Mandantin jedoch ein Geständnis ab, wodurch sich der Tatverdacht gegen sie richtete. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Saarbrücken erzielte Rechtsanwalt Grabitz antragsgemäß eine EinstellungEs erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und der Mandantin ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben.