16.06.2026

WO? Staatsanwaltschaft Bielefeld
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Verdacht der Besitzverschaffung und des Besitzes kinderpornografischer Inhalte 
Ergebnis: Einstellung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, eine inkriminierte Videodatei per WhatsApp verschickt zu habenDer Tatverdacht beruhte einzig und allein auf einer Meldung des NCMEC. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Bielefeld konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht bereits aus tatsächlichen Gründen nicht besteht und eine Täterschaft des Mandanten nicht mit der erforderlichen Wahrscheinlichkeit nachweisbar ist. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben.