AKTUELLE ERFOLGE IM SEXUALSTRAFRECHT

Kinder- und Jugendpornografie

Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht in der Deliktgruppe: Kinder- und Jugendpornografie

Einstellung bei Tatverdacht der Verbreitung von kinderpornografischen Inhalten

Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig

Vorwurf: Verbreitung von kinderpornografischen Inhalten

Ergebnis: Einstellung

Wo? Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main

 

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, eine kinderpornografische Datei auf einer Internetplattform geteilt zu haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig die gegenständlichen Vorwürfe der Verbreitung eines kinderpornografischen Inhalts in Zweifel ziehen und darlegen, dass eine Meldung aus einem Cybertipline Report ohne das Auffinden von inkriminierten Dateien nicht ausreichend für einen hinreichenden Tatverdacht ist. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.

Einstellung beim Vorwurf Verbreitung und Besitz jugendpornografischer Schriften

Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Albrecht

Vorwurf: Verbreitung und der Besitz jugendpornografischer Schriften

Ergebnis: Einstellung

Wo? Staatsanwaltschaft Hannover

 

Unserem Mandanten wurde die Verbreitung und der Besitz jugendpornografischer Schriften vorgeworfen. Mittels einer ausführlichen Schutzschrift konnte Fachanwalt für Strafrecht Albrecht die Staatsanwaltschaft überzeugen, dass aufgrund der vollständigen Löschung der Dropbox kein Besitz an den inkriminierten Dateien besteht. Zudem konnte er überzeugend darlegen, dass das Hochladen der inkriminierten Dateien in die Dropbox ohne entsprechende Generierung und Versendung eines Zugriffslinks keine taugliche Tathandlung im Sinne des § 184c Abs.1 Nr.1 StGB darstellt. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.

Themenübersicht Sexualstrafrecht

Erfahrungen & Bewertungen zu H/T Dr. Hennig & Thum Rechtsanwälte
dr-jonas-hennig
  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
  • Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
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