06.01.2025
WO? Staatsanwaltschaft Hannover
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Verdacht des Besitzes von Kinderpornografie
ERGEBNIS: Einstellung des Verfahrens
Unserem Mandanten wurde der Verdacht des Besitzes und des Sich-Verschaffens kinderpornographischer Inhalte vorgeworfen. Er habe versucht eine Bitcoin-Überweisung an ein Wallet zu tätigen, welcher im Zusammenhang mit kinderpornographischen Material polizeilich bekannt sei. Fachanwalt für Strafrecht Oliver Moro konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass unser Mandant nicht im Besitz kinderpornographischer Inhalte war. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.