07.01.2025

WO? Staatsanwaltschaft Köln
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Verbreitung von Kinderpornografie
ERGEBNIS: Einstellung des Verfahrens

Unserem Mandanten wurde die Verbreitung kinder- und jugendpornographischer Inhalte vorgeworfen. Er soll über eine Internetplattform mehrere inkriminierte Dateien in das Internet hochgeladen haben. Im Rahmen der Ermittlungen ergaben sich jedoch Hinweise darauf, dass unser Mandant selbst Opfer krimineller Machenschaften geworden sein könnte. Eine bisher unbekannte Person hatte auf das Netzwerk unseres Mandanten zugegriffen und sich dessen IP-Adresse zu eigen gemacht. Unter Nutzung der IP-Adresse unseres Mandanten hat die unbekannte Person diverse Accounts auf einer Plattform erstellt und inkriminierte Dateien dort hochgeladen. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass unser Mandant aufgrund der Umstände ersichtlich nicht der Täter sein konnte. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein.