SEXUALSTRAFRECHT

Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht

Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht:

Einstellung beim Vorwurf des Verbreitens kinderpornographischer Inhalte

Strafverteidiger: Christoph Grabitz  

Vorwurf: Verbreitens kinderpornographischer Inhalte 

Ergebnis: Einstellung 

Wo? Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main 

 

Unserem Mandanten wurde das Verbreiten kinderpornographischer Inhalte vorgeworfen. Er soll via Instagram ein Video mit kinderpornographischem Inhalt versendet haben. Rechtsanwalt Grabitz konnte mithilfe einer ausführlichen Schutzschrift die Staatsanwaltschaft überzeugen, dass kein hinreichender Tatverdacht gegen unseren Mandanten besteht. 

Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.

Bewährungsstrafe bei Tatvorwurf Kindesmissbrauch

Strafverteidiger: Rechtsanwalt Grabitz

Vorwurf: Kindesmissbrauch

Ergebnis: Bewährung 

Wo? Staatsanwaltschaft Deggendorf

 

Die Staatsanwaltschaft Deggendorf hatte unseren Mandanten wegen Kindesmissbrauchs angeklagt. In der Hauptverhandlung vor dem Landgericht räumte unser Mandant die Vorwürfe vollumfänglich ein und entschuldigte sich bei dem Geschädigten. Strafverteidiger Christoph Grabitz hatte im Vorfeld des Prozesses bereits einen Täter-Opfer-Ausgleich ausgeführt, was genauso strafmildernd berücksichtigt wurde wie das von ernstlicher Reue getragene Geständnis.

 

Freispruch bei Tatvorwurf exhibitionistischer Handlungen

Strafverteidiger: Rechtsanwalt Grabitz

Vorwurf: exhibitionistische Handlungen

Ergebnis: Freispruch 

Wo? Staatsanwaltschaft Münster

 

Die Staatsanwaltschaft Münster hatte unseren Mandanten wegen einer Vornahme exhibitionistischer Handlungen angeklagt. Strafverteidiger Christoph Grabitz konnte in der öffentlichen Hauptverhandlung die Absurdität und Unglaubhaftigkeit der Vorwürfe herausarbeiten. Das Geschehen sollte sich bei hohem Tempo und am Steuer eines Autos auf der Autobahn abgespielt haben. Anhand einer fotografischen Rekonstruktion konnte gezeigt werden, dass der von der Anzeigenerstatterin geschilderte Lebenssachverhalt unter diesen Bedingungen so nicht stattgefunden haben kann. Dem folgte das Gericht und sprach den Angeklagten frei.

 

Themenübersicht Sexualstrafrecht

Erfahrungen & Bewertungen zu H/T Dr. Hennig & Thum Rechtsanwälte
dr-jonas-hennig
  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
  • Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
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