SEXUALSTRAFRECHT

Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht

Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht:

Einstellung bei Besitz kinder- und jugendpornografischer Inhalte

Strafverteidigerin: Fachanwältin für Strafrecht Franziska Mayer

Vorwurf: Besitz kinder- und jugendpornographischer Inhalte

Ergebnis: Freiheitsstrafe 1 Jahr 5 Monate zur Bewährung

Wo? AG Rendsburg

 

Fachanwältin für Strafrecht Mayer hat in einem Strafverfahren mit Vorwürfen aus dem Bereich kinderpornografische Inhalte mit über 5.000 Dateien bei neuer Rechtslage verteidigt. Sie trug eine Reihe strafmildernder Faktoren vor und konnte so das Gericht davon überzeugen, dass sowohl eine positive Sozialprognose als auch besondere Umstände vorlagen, so dass die Freiheit des Mandanten erhalten blieb.

Einstellung wegen des Besitzes oder Sich Verschaffens kinderpornographischer Inhalte

Strafverteidiger: Oliver Moro 

Vorwurf: Besitz oder Sich Verschaffen kinderpornographischer Inhalte 

Ergebnis: Einstellung 

Wo? Staatsanwaltschaft Köln 

 

Unserem Mandanten wurde der Besitz oder das Sich Verschaffen kinderpornographischer Inhalte vorgeworfen. Er soll inkriminierte Daten als „Bing Image“ hochgeladen haben. Rechtsanwalt Moro konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass seitens unseren Mandanten keinerlei inkriminierte Daten auf „Bing Image“ hochgeladen wurden. Zudem konnte auch gezeigt werden, dass hinsichtlich der von NCMEC erhobenen Daten ein Beweisverwertungsverbot besteht. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein. 

Sexualstrafrecht: Einstellung beim Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von Kindern

Strafverteidiger: Christoph Grabitz 

Vorwurf: Sexueller Missbrauch von Kindern 

Ergebnis: Einstellung

Wo? Staatsanwaltschaft Bochum 

 

Im Schwimmbad wirds schon mal eng. 

Unserem Mandanten wurde sexueller Missbrauch von Kindern vorgeworfen. Er soll in einem Schwimmbad ein Mädchen am Gesäß angefasst haben. Rechtsanwalt Christoph Grabitz konnte in einem umfassenden Antrag an die Staatsanwaltschaft darlegen, dass der Vorfall wie vorgeworfen nicht stattgefunden haben kann und sexuelle Handlungen nicht vorgelegen haben. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein.

Einstellung bei Verdacht des schweren sexuellen Kindesmissbrauchs

Strafverteidiger: Rechtsanwalt Christoph Grabitz 

Vorwurf: Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern 

Ergebnis: Einstellung   

Wo: Staatsanwaltschaft Köln  

 

Ein Verdacht ins blaue Hinein, nicht mehr

Unserem Mandanten wurde schwerer sexueller Missbrauch von Kindern vorgeworfen. Er soll vor ein paar Jahren in einem Chatverlauf ausgeführt haben, bei einer 12-jährigen Person „einen reingesteckt“ zu haben. Anlässlich einer Hausdurchsuchung konnten aber weder Chatverläufe noch sonstige pornografischen Dateien gefunden werden. Strafverteidiger Christoph Grabitz stellte in einer umfassenden Schutzschrift für unseren Mandanten die rechtsstaatlichen Prinzipien im Strafverfahren in den Mittelpunkt: Sind weder Tatort, Tatzeit, „Opfer“ noch die konkrete Tathandlung bekannt, ist das Strafverfahren einzustellen. Dem hierauf gerichteten Antrag konnte sich die Staatsanwaltschaft nicht verschließen. Antragsgemäß stellte sie das Verfahren ein.  

Themenübersicht Sexualstrafrecht

Erfahrungen & Bewertungen zu H/T Dr. Hennig & Thum Rechtsanwälte
dr-jonas-hennig
  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
  • Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
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Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht
  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Strafrecht
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
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