Jonas Meese
Vita
Kurzprofil
- Zugelassener Rechtsanwalt bei allen deutschen Strafgerichten einschließlich des Bundesgerichtshofes für Strafsachen
- Schwerpunkte: Betäubungsmittelstrafrecht, Sexualstrafrecht und Korruptionsstrafrecht im Ermittlungs- und Hauptverfahren
- Zweites Juristisches Staatsexamen (Befähigung zum Richteramt) mit Prädikat, Schwerpunktausbildung im Strafrecht
- Rechtsreferendariat beim Hanseatischen Oberlandesgericht u.a. mit Stationen bei der Staatsanwaltschaft Hamburg im Dezernat für Organisierte Kriminalität und einer renommierten Kanzlei für Wirtschaftsstrafrecht in Köln
- Erstes Juristisches Staatsexamen mit Prädikat
- Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Hamburg und Leiden University (Niederlande)
Rechtsanwalt
Jonas Meese
Persönliche Motivation
III Warum wird man eigentlich Strafverteidiger?
Weil es einer Verteidigung bedarf, um Gleichheit vor der Strafjustiz zu gewährleisten.
Ein Strafverfahren stellt für jeden Menschen eine ungewisse Ausnahmesituation dar. Es drohen der Verlust der Freiheit sowie berufliche und persönliche Konsequenzen. Ich möchte Betroffenen gegenüber der Justiz eine Stimme geben und ihnen beistehen, auch wenn ihnen aufgrund von Vorverurteilung wohlmöglich niemand mehr beisteht. Das bedeutet für mich, die Person hinter dem Vorwurf sichtbar zu machen, ihre Rechte konsequent durchzusetzen und Ermittlungsergebnisse stets zu hinterfragen – insbesondere dann, wenn die Justiz nicht mehr zweifelt.
Effektive Verteidigung ist für ein faires Verfahren so unverzichtbar, wie ein faires Verfahren für einen Rechtsstaat.