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Wir erwecken die Unschuldsvermutung zum Leben

SEXUALSTRAFRECHT

Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht

Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht:

Einstellung bei Tatverdacht des Besitzes von kinder- und jugendpornografischen Inhalten und der Drittbesitzverschaffung von jugendpornografischen Inhalten

Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Albrecht

Vorwurf:Verdacht des Besitzes von kinder- und jugendpornografischen Inhalten und der Drittbesitzverschaffung von jugendpornografischen Inhalten

Ergebnis: Einstellung

Wo? Staatsanwaltschaft Lübeck

 

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, kinder- und jugendpornografische Inhalte besessen und zwei Dateien mit jugendpornografischem Inhalt verschickt zu haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft konnte Strafverteidiger Christian Albrecht die gegenständlichen Vorwürfe des Besitzes von kinder- und jugendpornografischen Inhalten und der Drittbesitzverschaffung von jugendpornografischen Inhalten in Zweifel ziehen und darlegen, dass unser Mandant keinen Besitzwillen, und bei den beiden versandten Dateien keinen Vorsatz bezüglich des minderjährigen Alters der Darsteller*innen hatte. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.

Bewährungsstrafe bei Vorwurf Sexueller Missbrauch eines Kindes

Strafverteidiger: Strafverteidiger Grabitz

Vorwurf: Sexueller Missbrauch eines Kindes

Ergebnis: Bewährungsstrafe

Wo? Landgericht Essen

 

Unserem Mandanten wurde ein sexueller Kindesmissbrauch vorgeworfen. Bereits im Ermittlungsverfahren hatte Rechtsanwalt Grabitz mit dem Mandanten ein umfassendes Geständnis abgelegt und ihn bei der Aufnahme einer Sexualtherapie unterstützt.  Zum Zeitpunkt der Hauptverhandlung hatte der Mandant diese bereits ein Jahr lang durchgeführt. Herausgekommen war in der Therapie, dass das Fehlverhalten durch eine Suchtverlagerung des zuvor langjährig alkoholkranken Mandanten begünstigt worden war. Der Mandant verpflichtete sich zur Zahlung eines Schmerzensgeldes an das geschädigte Kind. Eine zu vollstreckende Haftstrafe konnte so abgewendet werden.

Themenübersicht Sexualstrafrecht


Erfahrungen & Bewertungen zu H/T Dr. Hennig & Thum Rechtsanwälte

Dr. Jonas Hennig

Fachanwalt für Strafrecht

  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
  • Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
Siegel FAZ
Siegel FAZ
Franziska Mayer

Fachanwältin für Strafrecht

Christoph Grabitz

Strafverteidiger

Aktuelle Erfolge

Was Mandanten

über uns sagen