SEXUALSTRAFRECHT
Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht
Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht:
06.08.2024
06.08.2024
WO? Staatsanwaltschaft Osnabrück
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Sexueller Missbrauch von Kindern
ERGEBNIS: Einstellung
05.08.2024
05.08.2024
WO? Staatsanwaltschaft Lüneburg
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Sexueller Missbrauch von Kindern
ERGEBNIS: Einstellung
05.08.2024
05.08.2024
WO? Staatsanwaltschaft Hildesheim
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Sexuelle Belästigung
ERGEBNIS: Einstellung
02.08.2024
02.08.2024
WO? Staatsanwaltschaft Lübeck
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern
ERGEBNIS: Einstellung
30.07.2024
30.07.2024
WO? Staatsanwaltschaft Hannover
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Verbreitung kinderpornografischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung
18.07.2024
18.07.2024
WO? Amtsgericht Kiel
WER? Fachanwältin für Strafrecht Mayer
DELIKT: Sexuelle Belästigung
ERGEBNIS: Einstellung
Einstellung beim Vorwurf der Verbreitung von Kinderpornografie
Strafverteidiger: Strafverteidiger Grabitz
Vorwurf:Verbreitung und Besitz von Kinderpornographie
Ergebnis: Einstellung
Wo? Staatsanwaltschaft Hannover
Unserem Mandanten wurde die Verbreitung und der Besitz von Kinderpornographie vorgeworfen. Er soll über einen Messenger Dienst kinderpornographisches Material versendet haben. Die Auswertung seiner technischen Geräte konnte diesen Vorwurf jedoch nicht bestätigen. Einziges Indiz der Staatsanwaltschaft war die ermittelte IP-Adresse, die unserem Mandanten zugeordnet werden konnte. Strafverteidiger Christoph Grabitz konnte die Staatsanwaltschaft überzeugen, dass allein die IP-Adresse keinen hinreichenden Tatverdacht begründen kann. Er legte anhand technischer Details dar, weshalb die fälschliche Zuordnung von IP-Adressen nicht auszuschließen sei. Zudem argumentierte er, dass selbst bei richtiger Zuordnung, eine IP-Adresse nur einem Gerät zugeordnet werden kann und nichts darüber aussagt, wer das Gerät tatsächlich bedient hat. Dem konnte sich die Staatsanwaltschaft nicht entziehen und stellte das Verfahren ein.
15.07.2024
15.07.2024
WO? Staatsanwaltschaft Lübeck
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornografischer Schriften
ERGEBNIS: Einstellung
15.07.2024
15.07.2024
WO? Amtsgericht Langen
WER? Fachanwalt für Strafrecht Albrecht
DELIKT: Sexuelle Belästigung
ERGEBNIS: Einstellung
Anklage verhindert bei Vorwurf Verschaffung und Besitz von Kinderpornographie
Strafverteidiger: Strafverteidiger Grabitz
Vorwurf: Verschaffen und Besitz von Kinderpornografie
Ergebnis: Einstellung
Wo? Staatsanwaltschaft Koblenz
Unserem Mandanten wurden die Verschaffung und der Besitz einer kinderpornographischen Datei vorgeworfen. Rechtsanwalt Grabitz konnte in einem gut begründeten Antrag und unter Darlegung der Gegebenheiten bei automatischer Dateispeicherung herausarbeiten, dass unser Mandant nicht schuldhaft handelte und keine Kenntnis vom Besitz einer solchen Datei hatte. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.
Themenübersicht Sexualstrafrecht
- Zeugen als Beweismittel
- Verhalten beim Vorwurf einer Sexualstraftat
- Chancen der Strafverteidigung
- Aussage gegen Aussage
- Vergewaltigung
- Sexuelle Nötigung
- Sexueller Übergriff
- Exhibitionismus
- Sexueller Missbrauch
- Sexuelle Belästigung
- Erwerb, Verbreitung und Besitz von Kinderpornographie
- Weitere Sexualstraftaten
- Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht



- Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
- Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
- 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
- Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
- Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
- Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
- Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
- Spitzenbewertungen
- Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich



- Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
- Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
- Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
- Dozent für Strafrecht
- Spitzenbewertungen
- Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich






