SEXUALSTRAFRECHT

Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht

Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht:

Einstellung beim Vorwurf der Besitzverschaffung von Kinderpornographie für einen anderen

Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Moro

Vorwurf: Drittbesitzverschaffung von Kinderpornografie

Ergebnis: Einstellung

Wo?Staatsanwaltschaft Mönchengladbach

 

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, ein einzelnes kinderpornografisches Video über seinen Facebook-Account hochgeladen zu haben. Bei dieser Datei handelte sich jedoch lediglich um ein „Spaßvideo“. Mit einer überzeugenden Argumentation konnte Fachanwalt für Strafrecht Oliver Moro die Staatsanwaltschaft nicht nur von der fehlenden Täterschaft unseres Mandanten überzeugen, sondern auch davon, dass es sich bei dem Video schon nicht um Kinderpornografie handelte. Das Verfahren wurde daraufhin antragsgemäß eingestellt.   

Einstellung bei Verdacht des Verbreitens kinderpornografischer Inhalte u.a.

Strafverteidiger: Strafverteidiger Grabitz

Vorwurf:Verdacht des Verbreitens kinderpornografischer Inhalte u.a.

Ergebnis: Einstellung

Wo? Staatsanwaltschaft Lübeck

 

Unserem Mandanten wurde u.a. das Verbreiten kinderpornographischer Inhalte vorgeworfen. Er hatte auf einem Online-Chatportal mit anderen Nutzern u.a. über sexuelle Handlungen an Kindern gechattet. Strafverteidiger Christoph Grabitz konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass diese Gespräche nicht erlebnisbasiert waren, sondern reine Fiktion darstellten und den Tatbestand der Verbreitung kinderpornographischer Inhalte bzw. des sexuellen Missbrauchs von Kindern nicht erfüllt. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.  

Themenübersicht Sexualstrafrecht

Erfahrungen & Bewertungen zu H/T Dr. Hennig & Thum Rechtsanwälte
dr-jonas-hennig
  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
  • Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
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