SEXUALSTRAFRECHT

Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht

Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht:

Einstellung wegen des Verdachts der sexuellen Belästigung

Strafverteidiger: Dr. Jonas Hennig 

Vorwurf: Sexuelle Belästigung 

Ergebnis: Einstellung 

Wo? Staatsanwaltschaft Verden 

 

Unserem Mandanten wurde sexuelle Belästigung vorgeworfen. Er soll während des Hurricane Festivals einem Festivalbesucher mit beiden Händen an das Gesäß gegriffen und zugekniffen haben. Rechtsanwalt Dr. Hennig konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass es sich – gerade in Anbetracht des typischerweise auf Festivals antreffenden Besucheransturms in den vielfältigsten Situationen – um Zufallsberührungen ohne jeglichen sexuellen Gehalt gehandelt haben kann. Insbesondere lag aber eine Intention zur sexuellen Belästigung seitens des Mandanten – und damit sein Vorsatz – fern, da er eine erhebliche Menge Alkohol, welche zu einem Atemalkoholwert von über zwei Promille geführt hat – angetroffen worden ist. Dass er einzelne körperliche Handlungen überhaupt noch wahrnehmen oder gar kontrollieren konnte, lag mehr als fern. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein. 

 

Einstellung beim Vorwurf des Verdachts der exhibitionistischen Handlungen

Strafverteidiger: Christoph Grabitz  

Vorwurf: Verdachts der exhibitionistischen Handlungen 

Ergebnis: Einstellung 

Wo: Staatsanwaltschaft Dortmund 

 

Unserem Mandanten wurde das Begehen exhibitionistischer Handlungen vorgeworfen. Er habe, in einem Auto sitzend, sein Glied aus seiner Hose hängen gelassen und eine Frau an sein Auto herangeholt. In einer umfassenden Schutzschrift arbeitete Strafverteidiger Christoph Grabitz heraus, dass mangels Täterschaft sowie mangels einer nachweisbaren Belästigung die Annahme eines hinreichenden Tatverdachts fern lag. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.

Einstellung beim Vorwurf der Verbreitung pornografischer Schriften

Strafverteidiger: Rechtsanwalt Grabitz

Vorwurf: Verbreitung pornografischer Schriften

Ergebnis: Einstellung 

Wo: Staatsanwaltschaft Köln 

 

Unserem Mandanten wurde eine Verbreitung pornografischer Inhalte vorgeworfen. Er soll ungefragt ein Bild seines erigierten Penisses an eine Dame per WhatsApp verschickt haben. Strafverteidiger Christoph Grabitz arbeitete in seinem Antrag heraus, dass die Anzeigenerstatterin zuvor eine sexuelle Beziehung mit unserem Mandanten hatte. Sie kann den ihr übersandten Penis also bereits recht gut, verschwieg die Beziehung aber gegenüber den Ermittlungsbehörden. Dass es diese sexuelle Beziehung zuvor gegeben hatte, rechtfertigte das Tun unseres Mandanten zwar nicht, milderte aber seine Schuld. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren wegen Geringe der Schuld ein.   

Themenübersicht Sexualstrafrecht

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