SEXUALSTRAFRECHT
Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht
Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht:
27.02.2025 – Freiheit erhalten bei Vorwurf Drittverbreiten kinderpornografischer Schriften
27.02.2025
WO? Amtsgericht Erfurt
WER? Defensio Strafverteidiger
DELIKT: Drittverbreiten kinderpornografischer Schriften
ERGEBNIS: Freiheit erhalten
Defensio Strafverteidiger konnten trotz mehrerer einschlägiger Vorstrafen die Freiheit des Mandanten erhalten. Das Gericht konnte durch zahlreiche Strafmilderungsgründe überzeugt werden, dass eine Bewährungsstrafe ausreichend ist. Auch die von der Staatsanwaltschaft geforderte hohe Geldauflage konnte deutlich reduziert werden.
27.02.2025 – Einstellung bei Verbreitung kinderpornografischer Inhalte
27.02.2025
WO? Staatsanwaltschaft Hannover
WER? Fachanwalt für Strafrecht Albrecht
DELIKT: Verbreitung kinderpornografischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung
26.02.2025 – Einstellung bei Vorwurf inkriminierte Dateien bei Staatsanwaltschaft Itzehoe
26.02.2025
WO? Staatsanwaltschaft Itzehoe
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Verbreitung, Erwerb und Besitz Jugendpornografie
ERGEBNIS: Einstellung des Verfahrens
Dem Mandanten wurde das Verbreiten, der Erwerb und der Besitz eines jugendpornografischen Inhalts vorgeworfen. Mittels einer gut begründeten Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft konnte Fachanwalt für Strafrecht Oliver Moro die Staatsanwaltschaft davon überzeugen, kein hinreichender Tatverdacht besteht. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.
26.02.2025 – Einstellung bei Vorwurf Vergewaltigung
26.02.2025
WO? Staatsanwaltschaft Hannover
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Vergewaltigung
ERGEBNIS: Einstellung
Der Mandanten soll nach einer Party die Anzeigenerstatterin auf seinem Sofa vergewaltigt haben, während ihr Freund im Nachbarzimmer schlief. Mittels einer gut begründeten Schutzschrift konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig die Staatsanwaltschaft Hannover davon überzeugen, dass die Aussage der einzigen Belastungszeugin unglaubhaft war. Ausführlich konnten die erheblichen Widersprüche in der Aussage herausgearbeitet und dargelegt werden. Unter kritischer Würdigung des Akteninhalts war ein einvernehmlicher Geschlechtsverkehr zwischen den Beteiligten überwiegend wahrscheinlich. Die Staatsanwaltschaft Hannover folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein.
25.02.2025 – Einstellung bei Verdachts des Besitzes kinderpornografischer Schriften
25.02.2025
WO? Amtsgericht Köln Jugendschöffengericht
WER? Fachanwältin für Strafrecht Mayer
DELIKT: Verdachts des Besitzes kinderpornografischer Schriften
ERGEBNIS: Einstellung
25.02.2025 – Einstellung bei Sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung
25.02.2025
WO? Staatsanwaltschaft Münster
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung
ERGEBNIS: Einstellung
24.02.2025 – Einstellung bei Verdachts der Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Schriften
24.02.2025
WO? Landgericht Itzehoe
WER? Fachanwalt für Strafrecht Albrecht
DELIKT: Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Schriften
ERGEBNIS: Einstellung
24.02.2025 – Einstellung bei Vergewaltigung
24.02.2025
WO? Staatsanwaltschaft Duisburg
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Vergewaltigung
ERGEBNIS: Einstellung des Verfahrens
Unserem Mandanten wurde Vergewaltigung vorgeworfen. Er soll bei einem Date zum Spaziergehen mit einem Hund im Wald gegen den Willen seiner Internetbekanntschaft Geschlechtsverkehr mit dieser gehabt haben. Fachanwalt Dr. Hennig konnte herausarbeiten, dass die Aussagen der Anzeigenerstatterin und einzigen Zeugin nicht glaubhaft sind. Ihnen fehlt es massiv an Konstanz, Vollständigkeit und Detailreichtum. Darüber hinaus wies er darauf hin, dass der Mandant bei Wahrunterstellung der Schilderung keinen Vorsatz hatte, den Geschlechtsverkehr gegen den Willen der Internetbekanntschaft auszuführen. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.
24.02.2025 – Freispruch bei Vorwurf sexueller Missbrauch einer widerstandsunfähigen Person
24.02.2025
WO? Landgericht Osnabrück
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Sexueller Missbrauch einer widerstandsunfähigen Person
ERGEBNIS: Freispruch in der Berufungsinstanz
Die Staatsanwaltschaft warf unserem Mandanten sexuellen Missbrauch einer widerstandsunfähigen Person vor. Anlässlich eines Fernsehabends im März 2004 soll er mit seinem Penis in seine schlafende Freundin eingedrungen sein. Vierzehn Jahre, eine Ehe, zwei Kinder und ein gemeinsames Wohnmobil lang war von den Vorwürfen keine Rede. Erst als die Anzeigenerstatterin einen anderen Mann kennengelernt hatte und die Ehe deshalb kriselte, wollte sie sich an den Vorfall „erinnert“ haben und zeigte ihren in Scheidung befindlichen Mann an. Rechtsanwalt Grabitz hatte vor der Berufungshauptverhandlung eine Stellungnahme einer renommierten Sachverständigen für Aussagepsychologie eingeholt, die er ins Zentrum seiner Verteidigungsstrategie stellte. Auf diese Weise konnte er herausarbeiten, dass die Aussage einer Rechtfertigungssituation entsprungen war und mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Vermischung von Erinnerungsquellen vorlag. Die Anzeigenerstatterin schämte sich für ihren Seitensprung. Es lag nah, dass sie die Schuld an dem Scheitern der Beziehung auf ihren Ex-Mann zu verschieben versuchte, indem sie ihn einer Sexualstraftat bezichtigte. Das Gericht folgte den Ausführungen der Verteidigung und sprach unseren Mandanten von sämtlichen Vorwürfen frei.
24.02.2025 – Einstellung bei Besitz, Erwerb und Verbreitung kinderpornographischer Inhalte
24.02.2025
WO? Staatsanwaltschaft Darmstadt
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Besitz, Erwerb und Verbreitung kinderpornographischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung
Gegen unseren Mandanten wurde wegen des Vorwurfs des Besitzes kinderpornographischer Inhalte ermittelt. Anlass der Ermittlungen war der Hinweis eines Internetportals. Unser Mandant habe auf dieser Plattform einen anderen Nutzer um Hergabe kinderpornographischen Materials gebeten. In einer ausführlichen Schutzschrift legte Fachanwalt für Strafrecht Oliver Moro dar, dass die Vorwürfe unbegründet waren. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.
Themenübersicht Sexualstrafrecht
- Zeugen als Beweismittel
- Verhalten beim Vorwurf einer Sexualstraftat
- Chancen der Strafverteidigung
- Aussage gegen Aussage
- Vergewaltigung
- Sexuelle Nötigung
- Sexueller Übergriff
- Exhibitionismus
- Sexueller Missbrauch
- Sexuelle Belästigung
- Erwerb, Verbreitung und Besitz von Kinderpornographie
- Weitere Sexualstraftaten
- Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht



- Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
- Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
- 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
- Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
- Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
- Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
- Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
- Spitzenbewertungen
- Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich



- Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
- Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
- Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
- Dozent für Strafrecht
- Spitzenbewertungen
- Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich






