06.04.2025

WO? Staatsanwaltschaft Lüneburg
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Sexueller Übergriff
ERGEBNIS: Einstellung 

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, seine ehemalige Partnerin durch emotionale Manipulation zum Geschlechtsverkehr gedrängt zu haben. Mit einer umfassenden Schutzschrift konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig zunächst die Glaubhaftigkeit der einzigen belastenden Aussage in Zweifel ziehen. Die Anzeigenerstatterin hat laut eigener Aussage dem einvernehmlichen Geschlechtsverkehr zugestimmt. Eine Gegenwehr wurde von ihr nicht beschrieben. Auch handelte es sich bei den Aussagen, welche unser Mandant getätigt haben soll, nicht um eine Manipulation, geschweige denn eine Drohung. Die Anzeigenerstatterin versuchte offensichtlich ihre Entscheidung, dem Geschlechtsverkehr zuzustimmen vor sich selbst zu rechtfertigen, da sie selbst unzufrieden war nicht ausdrücklicher ihre „Grenzen“ gesetzt zu haben. Die Staatsanwaltschaft Lüneburg folgte dieser Auffassung und stellte das Verfahren antragsgemäß mangels hinreichenden Tatverdachts ein.