05.04.2025

WO? Staatsanwaltschaft Lübeck
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Verbreitung pornografischer Schriften
ERGEBNIS: Einstellung

Dem Mandanten wurde das Verbreiten pornografischer Schriften vorgeworfen. Er soll unaufgefordert an einen anderen Mann mehrere „Dickpics“, also Fotos von seinen Geschlechtsteilen sowie von seinem Gesäß übersandt haben. Aufgrund dieser Behauptung wurde bereits im Vorfeld eine Hausdurchsuchung bei dem Mandanten angeordnet und dessen Handy beschlagnahmt. Rechtsanwalt Moro konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass kein Nachweis dafür erbracht werden konnte, dass der Mandant überhaupt solche Fotos von sich gemacht und diese dann an den maßgeblich belastenden Zeugen unaufgefordert übersandt hat. Nachdem weder auf dem Handy des Mandanten noch auf dem des Zeugen entsprechende Bilder gefunden werden konnten, folgte die Staatsanwaltschaft dem Antrag und stellte das Verfahren ein.