SEXUALSTRAFRECHT

Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht

Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht:

16.06.2025 – Einstellung beim Tatverdacht des Besitzes jugendpornografischer Inhalte

16.06.2025

WO? Staatsanwaltschaft Dortmund
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Verdacht des Besitzes jugendpornographischen Inhalts
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, jugendpornographisches Material in einem Cloudspeicher abgelegt und damit besessen zu haben. In einer ausführlich begründeten Schutzschrift legte Strafverteidiger Bartsch dar, dass aus tatsächlichen und rechtlichen Gründen kein hinreichender Tatverdacht bestand. In Teilen bestand bereits ein Prozesshindernis. Zentraler Bestandteil der Schutzschrift war der Umstand, dass eine eindeutige Zuordnung des gegenständlichen Google-Kontos nicht möglich war. Zudem ließ die NCMEC-Meldung weder auf einen Besitzwillen noch auf eine bewusste Speicherung schließen. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. 

15.06.2025 – Einstellung bei Vorwurf inkriminierte Dateien bei Staatsanwaltschaft Lübeck

15.06.2025

WO? Staatsanwaltschaft Lübeck
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT:Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornografischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung

Dem Mandanten wurde das Verbreiten, der Erwerb und der Besitz jugendpornografischer Inhalte vorgeworfen. Mittels einer gut begründeten Schutzschrift konnte Fachanwalt für Strafrecht Oliver Moro die Staatsanwaltschaft davon überzeugen, dass es an einem hinreichenden Tatverdacht fehlte. Die Täterschaft des Mandanten hätte in einer Hauptverhandlung nicht mit der erforderlichen Wahrscheinlichkeit nachgewiesen werden können. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.   

14.06.2025 – Einstellung beim Verdacht des sexuellen Missbrauchs von Kindern ohne Körperkontakt mit dem Kind

14.06.2025

WO? Staatsanwaltschaft Hagen
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Sexueller Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt mit dem Kind u.a.
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem jugendlichen Mandanten wurde sexueller Missbrauch eines Kindes ohne Körperkontakt zu dem Kinde und Verbreitung pornographischer Inhalte vorgeworfen. Er soll sich bei Snapchat als 13-Jähriger ausgegeben und einer 13-jährigen Userin ein pornographisches Video gesendet haben. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig konnte mittels einer ausführlich begründeten Schutzschrift die Staatsanwaltschaft überzeugen, dass kein hinreichender Tatverdacht vorliegt. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.

13.06.2025 – Einstellung beim Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von Kindern ohne Körperkontakt mit dem Kind u.a.

13.06.2025

WO? Staatsanwaltschaft Münster
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Sexueller Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt mit dem Kind u.a.
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde der sexuelle Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt mit dem Kind, der Besitz, das Sich-Verschaffen kinderpornografischer Inhalte und die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches durch Bildaufnahmen und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen vorgeworfen. Er soll während des Schwimmbadaufenthaltes ein dreizehnjähriges Mädchen und dessen Freundin eindringlich angeschaut und sich dabei in den Schritt gefasst haben. Zudem soll er ein achtjähriges Mädchen und dessen Mutter im Schwimmbad während des Umziehens in ihrer Umkleidekabine von der Nebenkabine aus mit seinem Handy aufgenommen haben. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass weder aus tatsächlichen noch aus rechtlichen Gründen ein hinreichender Tatverdacht bestand. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.  

12.06.2025 – Einstellung beim Vorwurf des Besitzes jugendpornografischer Inhalte

12.06.2025

WO? Staatsanwaltschaft Hannover
WER? Fachanwalt für Strafrecht Albrecht
DELIKT: Verbreitung jugendpornographischer Inhalte 
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde die Verbreitung jugendpornographischer Inhalte vorgeworfen. Er soll über Telegram mit einem vermeintlich sechzehnjährigen Jungen geschrieben haben, wobei es zu einem Austausch von Bildern und Videos gekommen sein soll. Unter anderem soll unser Mandant von dessen vermeintlich vierzehnjährigen Bruder, mit dem er zuvor Kontakt gehabt haben soll, Bilder bzw. Videos an den Jungen versendet haben. Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass schon die Täterschaft unseres Mandanten zweifelhaft war, da die eingesetzte Mobilfunknummer nicht ihm, sondern dessen Vater zugeordnet werden konnte. Zudem konnten in dem Chat keine strafrechtsrelevanten Dateien aufgefunden werden. Soweit aufgrund des Chatverlaufs dennoch von dem Versenden von Bildern bzw. Videos ausgegangen wurde, war jedenfalls nicht zweifelsfrei von der Minderjährigkeit der abgebildeten Personen auszugehen. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.  

11.06.2025 – Einstellung bei Tatverdacht des Besitzes oder sich Verschaffens von kinderpornographischen Inhalten

11.06.2025

WO? Staatsanwaltschaft Münster
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT:Verdacht des Besitzes oder sich Verschaffens von kinderpornographischen Inhalten
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, sich als 13-jähriges Mädchen in einem Chat mit einem Mann ausgegeben zu haben. Dabei soll er ein kinderpornografisches Bild an den Chatpartner versendet haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Münster konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht aus tatsächlichen Gründen nicht besteht. Auf den sichergestellten Geräten unseres Mandanten konnten nach der Auswertung keine inkriminierten Daten gefunden werden. Der Inhalt des versendeten Bildes konnte nicht ermittelt werden. Dass es sich dabei um einen kinderpornographischen Inhalt handeln soll, beruhte lediglich auf den Vermutungen der Ermittler. Das Verfahren wurde antragsgemäß von der Staatsanwaltschaft eingestellt. 

10.06.2025 – Anklage verhindert beim Vorwurf des Versuchs der Vorbereitung des sexuellen Missbrauchs von Kindern

10.06.2025

WO? Staatsanwaltschaft Hannover
WER? Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht
DELIKT: Versuch der Vorbereitung des sexuellen Missbrauchs von Kindern
ERGEBNIS: Verwarnung mit Strafvorbehalt

Dem Mandanten wurde der Versuch der Vorbereitung des sexuellen Missbrauchs von Kindern vorgeworfen. Er soll einem vermeintlich 13-jährigen Mädchen (sog. Scheinkindkonstellation) bei Telegram geschrieben haben und ein Treffen mit dem Nutzerkonto vereinbart haben. Der wahre Inhaber des Nutzerkontos habe meinen Mandanten am vereinbarten Treffpunkt erkannt und die Polizei informiert. Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht konnte mittels einer ausführlichen Schutzschrift die Staatsanwaltschaft überzeugen, dass es bereits an der hinreichend wahrscheinlichen Täterschaft des Mandanten gefehlt hat, jedenfalls aber an einem konkretisierbaren Tatgeschehen und das Verfahren somit insgesamt einzustellen war. 

09.06.2025 – Einstellung bei dem Vorwurf der exhibitionistischen Handlung

09.06.2025

WO? Staatsanwaltschaft Bremen 
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Exhibitionistische Handlung, Beleidigung
ERGEBNIS: Einstellung

Dem Mandanten wurde vorgeworfen, nackt bei seiner Nachbarin nachts vor der Tür gestanden und sich selbst befriedigt zu haben. Die Nachbarin konnte dabei weder den Penis des Mandanten noch eine selbstbefriedigende Handlung wahrnehmen. Ebenfalls soll er ihr mehrere Briefe geschrieben haben und sie darin nach einem Treffen gefragt haben. Rechtsanwalt Moro, Fachanwalt für Strafrecht, konnte im Rahmen eines detaillierten und gut begründeten Antrags darlegen, dass der Mandant keine exhibitionistische Handlung vorgenommen hat. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein. 

08.06.2025 – Einstellung beim Vorwurf des Abrufens kinder- und jugendpornografischer Inhalte

08.06.2025

WO? Staatsanwaltschaft Darmstadt
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Kinderpornografie
ERGEBNIS: Einstellung

Dem Mandanten wurde vorgeworfen, über WhatsApp kinder- und jugendpornographischer Inhalte abgerufen zu haben. Mittels einer ausführlichen Schutzschrift konnte Rechtsanwalt Dr. Jonas Hennig die Staatsanwaltschaft überzeugen, dass Verfahren einzustellen. Dem Mandanten konnte zu keinem Zeitpunkt das Abrufen solcher Inhalte nachgewiesen werden. Mangels hinreichendem Tatverdacht stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren antragsgemäß ein. 

Themenübersicht Sexualstrafrecht

Erfahrungen & Bewertungen zu H/T Dr. Hennig & Thum Rechtsanwälte
dr-jonas-hennig
  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
  • Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
bewertungen-dr-jonas-hennig
Telefon   Rückrufservice   Email Schreiben