SEXUALSTRAFRECHT

Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht

Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht:

Einstellung bei Tatverdacht des Besitzes von kinder- und jugendpornografischen Inhalten und der Drittbesitzverschaffung von jugendpornografischen Inhalten

Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Albrecht

Vorwurf:Verdacht des Besitzes von kinder- und jugendpornografischen Inhalten und der Drittbesitzverschaffung von jugendpornografischen Inhalten

Ergebnis: Einstellung

Wo? Staatsanwaltschaft Lübeck

 

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, kinder- und jugendpornografische Inhalte besessen und zwei Dateien mit jugendpornografischem Inhalt verschickt zu haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft konnte Strafverteidiger Christian Albrecht die gegenständlichen Vorwürfe des Besitzes von kinder- und jugendpornografischen Inhalten und der Drittbesitzverschaffung von jugendpornografischen Inhalten in Zweifel ziehen und darlegen, dass unser Mandant keinen Besitzwillen, und bei den beiden versandten Dateien keinen Vorsatz bezüglich des minderjährigen Alters der Darsteller*innen hatte. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.

Bewährungsstrafe bei Vorwurf Sexueller Missbrauch eines Kindes

Strafverteidiger: Strafverteidiger Grabitz

Vorwurf: Sexueller Missbrauch eines Kindes

Ergebnis: Bewährungsstrafe

Wo? Landgericht Essen

 

Unserem Mandanten wurde ein sexueller Kindesmissbrauch vorgeworfen. Bereits im Ermittlungsverfahren hatte Rechtsanwalt Grabitz mit dem Mandanten ein umfassendes Geständnis abgelegt und ihn bei der Aufnahme einer Sexualtherapie unterstützt.  Zum Zeitpunkt der Hauptverhandlung hatte der Mandant diese bereits ein Jahr lang durchgeführt. Herausgekommen war in der Therapie, dass das Fehlverhalten durch eine Suchtverlagerung des zuvor langjährig alkoholkranken Mandanten begünstigt worden war. Der Mandant verpflichtete sich zur Zahlung eines Schmerzensgeldes an das geschädigte Kind. Eine zu vollstreckende Haftstrafe konnte so abgewendet werden.

12.09.24-Freispruch bei Anklagevorwurf Vergewaltigung

12.09.2024

WO? Staatsanwaltschaft Mönchengladbach
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Vergewaltigung
ERGEBNIS: Einstellung

Unser jugendlicher Mandant war wegen des Verdachts einer Vergewaltigung angeklagt. Er sollte eine Mitschülerin in zwei Fällen dazu gezwungen haben, in einem Gebüsch Oralsex an ihm auszuüben. Strafverteidiger Christoph Grabitz arbeitete in einer fünfstündigen Hauptverhandlung heraus, dass die Aussage der an einer Borderline-Störung leidenden Anzeigenerstatterin nach aussagepsychologischen Kriterien unglaubhaft war und das Gericht ein psychiatrisches Gutachten hätte einholen müssen, um zu einer Verurteilung kommen zu können. Das Gericht folgte dem Antrag. Es sprach unseren Mandanten aus tatsächlichen Gründen von allen Anklagepunkten frei.

Einstellung bei Anklagevorwurf von über 1200 Kinderpornos

Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig

Vorwurf: Besitz von Kinderpornografie

Ergebnis: Einstellung

Wo? Schöffengericht Bad Segeberg

 

Dem Mandanten wurde der Besitz von über 1200 kinderpornografischen Bildern in der Anklage der Staatsanwaltschaft vorgeworfen. Nach zwei Verhandlungstagen, Beweisanträgen und langer Diskussion konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig Gericht und Staatsanwaltschaft davon überzeugen, dass der Hauptdatenträger nicht dem Mandanten zuzuordnen ist und bei zwei weiteren Geräten die technischen Metadaten gegen einen Besitzwillen sprechen. Dem Mandanten, dem eine Haftstrafe drohte, ist nun jegliche Strafe und Eintragung im Bundeszentralregister und Führungszeugnis erspart geblieben. Das Verfahren wurde gegen Zahlung einer symbolischen Geldauflage eingestellt.

Themenübersicht Sexualstrafrecht

Erfahrungen & Bewertungen zu H/T Dr. Hennig & Thum Rechtsanwälte
dr-jonas-hennig
bewertungen-dr-jonas-hennig
Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht
bewertungen-ra-christian-albrecht
Telefon