14.06.2025

WO? Staatsanwaltschaft Hagen
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Sexueller Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt mit dem Kind u.a.
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem jugendlichen Mandanten wurde sexueller Missbrauch eines Kindes ohne Körperkontakt zu dem Kinde und Verbreitung pornographischer Inhalte vorgeworfen. Er soll sich bei Snapchat als 13-Jähriger ausgegeben und einer 13-jährigen Userin ein pornographisches Video gesendet haben. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig konnte mittels einer ausführlich begründeten Schutzschrift die Staatsanwaltschaft überzeugen, dass kein hinreichender Tatverdacht vorliegt. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.