11.06.2025
WO? Staatsanwaltschaft Münster
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT:Verdacht des Besitzes oder sich Verschaffens von kinderpornographischen Inhalten
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, sich als 13-jähriges Mädchen in einem Chat mit einem Mann ausgegeben zu haben. Dabei soll er ein kinderpornografisches Bild an den Chatpartner versendet haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Münster konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht aus tatsächlichen Gründen nicht besteht. Auf den sichergestellten Geräten unseres Mandanten konnten nach der Auswertung keine inkriminierten Daten gefunden werden. Der Inhalt des versendeten Bildes konnte nicht ermittelt werden. Dass es sich dabei um einen kinderpornographischen Inhalt handeln soll, beruhte lediglich auf den Vermutungen der Ermittler. Das Verfahren wurde antragsgemäß von der Staatsanwaltschaft eingestellt.