09.06.2025

WO? Staatsanwaltschaft Bremen 
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Exhibitionistische Handlung, Beleidigung
ERGEBNIS: Einstellung

Dem Mandanten wurde vorgeworfen, nackt bei seiner Nachbarin nachts vor der Tür gestanden und sich selbst befriedigt zu haben. Die Nachbarin konnte dabei weder den Penis des Mandanten noch eine selbstbefriedigende Handlung wahrnehmen. Ebenfalls soll er ihr mehrere Briefe geschrieben haben und sie darin nach einem Treffen gefragt haben. Rechtsanwalt Moro, Fachanwalt für Strafrecht, konnte im Rahmen eines detaillierten und gut begründeten Antrags darlegen, dass der Mandant keine exhibitionistische Handlung vorgenommen hat. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein.