13.06.2025

WO? Staatsanwaltschaft Münster
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Sexueller Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt mit dem Kind u.a.
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde der sexuelle Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt mit dem Kind, der Besitz, das Sich-Verschaffen kinderpornografischer Inhalte und die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches durch Bildaufnahmen und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen vorgeworfen. Er soll während des Schwimmbadaufenthaltes ein dreizehnjähriges Mädchen und dessen Freundin eindringlich angeschaut und sich dabei in den Schritt gefasst haben. Zudem soll er ein achtjähriges Mädchen und dessen Mutter im Schwimmbad während des Umziehens in ihrer Umkleidekabine von der Nebenkabine aus mit seinem Handy aufgenommen haben. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass weder aus tatsächlichen noch aus rechtlichen Gründen ein hinreichender Tatverdacht bestand. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.