12.06.2025
WO? Staatsanwaltschaft Hannover
WER? Fachanwalt für Strafrecht Albrecht
DELIKT: Verbreitung jugendpornographischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem Mandanten wurde die Verbreitung jugendpornographischer Inhalte vorgeworfen. Er soll über Telegram mit einem vermeintlich sechzehnjährigen Jungen geschrieben haben, wobei es zu einem Austausch von Bildern und Videos gekommen sein soll. Unter anderem soll unser Mandant von dessen vermeintlich vierzehnjährigen Bruder, mit dem er zuvor Kontakt gehabt haben soll, Bilder bzw. Videos an den Jungen versendet haben. Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass schon die Täterschaft unseres Mandanten zweifelhaft war, da die eingesetzte Mobilfunknummer nicht ihm, sondern dessen Vater zugeordnet werden konnte. Zudem konnten in dem Chat keine strafrechtsrelevanten Dateien aufgefunden werden. Soweit aufgrund des Chatverlaufs dennoch von dem Versenden von Bildern bzw. Videos ausgegangen wurde, war jedenfalls nicht zweifelsfrei von der Minderjährigkeit der abgebildeten Personen auszugehen. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.