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Kinder- und Jugendpornografie
Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht in der Deliktgruppe: Kinder- und Jugendpornografie
24.04.2026 Einstellung bei Tatverdacht der Drittbesitzverschaffung, der Verbreitung und des Besitzes kinder- und jugendpornografischer Inhalte
24.04.2026
WO? Staatsanwaltschaft Aurich
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Verdacht der Drittbesitzverschaffung, der Verbreitung und des Besitzes kinder- und jugendpornographischer Inhalte
Ergebnis: Einstellung
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen auf Snapchat eine inkriminierte Datei hochgeladen zu haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Aurich konnte Fachanwalt für Strafrecht Oliver Moro darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht jedenfalls aus rechtlichen Gründen nicht besteht. Es bestanden keine hinreichenden Anhaltspunkte für einen Besitzwillen des Mandanten. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben.
22.04.2026 Einstellung bei Tatverdacht des Besitzes und der Verbreitung kinderpornographischer Dateien
22.04.2026
WO? Staatsanwaltschaft Rostock
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Verdacht des Besitzes und der Verbreitung kinderpornografischer Dateien
Ergebnis: Einstellung
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, kinderpornografische Inhalte besessen und verbreitet zu haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Rostock konnte Strafverteidiger Bartsch darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht in mehrfacher Hinsicht scheitert. Es lag weder ein strafrechtlich relevanter Besitzwille noch eine aktive Verbreitungshandlung vor. Die Staatsanwaltschaft folgte dieser Argumentation und stellte das Verfahren antragsgemäß ein. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben.
10.04.2026 Einstellung beim Vorwurf Kinderpornografie Amtsgericht Ibbenbüren
10.04.2026
WO? Amtsgericht Ibbenbüren
WER? Strafverteidiger Ippolito
DELIKT: Verdachts des Besitzes von Kinderpornografie
Ergebnis: Teilfreispruch
Der Mandant wurde wegen Besitzes von Kinderpornografie angeklagt. In der Hauptverhandlung konnte Strafverteidiger Ippolito das Gericht und die Staatsanwaltschaft davon überzeugen, dass das Verfahren gegen eine (moderate) Geldauflage eingestellt werden kann. Andernfalls hätte eine Freiheitsstrafe von mindestens drei Monaten udn ein Eintrag im Führungszeugnis gedroht. Ergebnis: Einstellung des Verfahrens.
09.04.2026 Einstellung bei Vorwurf Kinderpornografie
09.04.2026
WO? Staatsanwaltschaft Dortmund
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Verdacht der Verbreitung, des Erwerbs und des Besitzes jugendpornografischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, bei Snapchat ein jugendpornografisches Video hochgeladen zu haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Dortmund konnte Strafverteidiger Grabitz darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht sowohl aus tatsächlichen als auch aus rechtlichen Gründen nicht bestand. Zum einen insistierte Herr Grabitz auf der Einhaltung der Zweifelsgrundsatzes. Danach konnte nicht zweifelsfrei davon ausgegangen werden, dass die abgebildete Person unter achtzehn war. Ferner griff Herr Grabitz die Täterschaft an, die in Ermangelung einer Hausdurchsuchung ebenfalls nicht nachgewiesen werden konnte. All dies bewegte die Staatsanwaltschaft dazu, das Verfahren einzustellen. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben.
08.04.2026 Verfahrenseinstellung beim Besitz kinderpornographischer Inhalte
08.04.2026
WO? Amtsgericht Buxtehude
WER? Strafverteidiger Gotthardt
DELIKT: Verdacht des Besitzes kinderpornografischer Inhalte
Ergebnis: Einstellung
Unserem Mandanten wurde der Besitz kinderpornographischer Inhalte vorgeworfen. Dies ist ein Vorwurf bei dem grundsätzlich eine Freiheitsstrafe droht. Innerhalb der Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt und Strafverteidiger Christian Gotthardt jedoch sowohl das Gericht als auch die Staatsanwaltschaft von einer Verfahrenseinstellung überzeugen. Der Mandant hat damit keinerlei Eintragungen im Führungszeugnis oder Bundeszentralregister.
02.04.2026 Einstellung beim Vorwurf der Verbreitung kinderpornografischer Inhalte
02.04.2026
WO? Staatsanwaltschaft Hagen
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Verbreitung kinderpornografischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem Mandanten wurde die Verbreitung kinderpornografischer Inhalte vorgeworfen. Er soll über Instagram Direct eine inkriminierte Videodatei versandt haben. Strafverteidiger Christoph Grabitz konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass ein Versenden einer Datei an nur eine Person kein Verbreiten darstellt. Ein Zugänglichmachen lag ebenfalls nicht vor, da sich unser Mandant die Datei vermeintlich selber zugeschickt haben soll. Letztlich war auch der Besitz abzulehnen, da unser Mandant keinen Besitzwillen hatte. Auf seinen ausgewerteten Datenträgern konnten keine tragfähigen Anhaltspunkte für einen Versand des Videos an sich selbst gefunden werden. Daher konnte ihm auch keine Kenntnis von dem Video unterstellt werden. Hinsichtlich aller aufgefundenen Dateien war davon auszugehen, dass er von diesen, insbesondere in Anbetracht der Vielzahl von legalen Dateien auf seinen Geräten, keine Kenntnis hatte. Es erschien wahrscheinlicher, dass die Dateien ohne sein Zutun automatisch auf sein Mobiltelefon heruntergeladen wurden. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.
01.04.2026 Einstellung bei Tatverdacht Umgang mit kinderpornografischen Schriften
01.04.2026
WO? Staatsanwaltschaft Hamburg
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Umgang mit kinderpornografischen Schriften
ERGEBNIS: Einstellung
27.03.2026 Einstellung bei Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornografischer Inhalte
27.03.2026
WO? Staatsanwaltschaft Dortmund
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornografischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung
25.03.2026 Einstellung bei Tatverdacht der Verbreitung, des Erwerbs und Besitzes jugendpornografischer Schriften sowie Beleidigung
25.03.2026
WO? Staatsanwaltschaft Hanau
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Verdacht der Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornografischer Schriften und Beleidigung
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem jugendlichen Mandanten wurde vorgeworfen, eine ebenfalls jugendliche Bekannte in einem Gruppenanruf beleidigt zu haben und einen Screenshot zu besitzen, auf dem diese Bekannte mit freiem Oberkörper zu erkennen war. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Hanau konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht weder hinsichtlich der Verbreitung, des Erwerbs und Besitzes jugendpornografischer Schriften noch hinsichtlich der Beleidigung besteht. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.
24.03.2026 Einstellung bei Tatverdacht der Verbreitung pornografischer Inhalte
24.03.2026
WO? Staatsanwaltschaft Hannover
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Verdacht d. Verbreitung pornografischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung
Die Staatsanwaltschaft warf unserem Mandanten die Verbreitung pornographischer Inhalte vor. Ausweislich einer aus den USA stammenden Verdachtsmeldung sollte er via Snapchat ein Nacktbild an eine Minderjährige versendet haben. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig konnte die Vorwürfe im Rahmen einer Schutzschrift vollumfänglich entkräften. Zum einen war das einen nackten männlichen Torso zeigende Bild noch nicht als pornographisch zu qualifizieren. Zum anderen gab es nach Aktenlage keinen belastbaren Anhaltspunkt dafür, dass der Versender von der Minderjährigkeit seiner Chatpartnerin positive Kenntnis hatte. Hiervon ließ sich die Staatsanwaltschaft überzeugen. Antragsgemäß stellte sie das Verfahren ein.
Themenübersicht Sexualstrafrecht
- Zeugen als Beweismittel
- Verhalten beim Vorwurf einer Sexualstraftat
- Chancen der Strafverteidigung
- Aussage gegen Aussage
- Vergewaltigung
- Sexuelle Nötigung
- Sexueller Übergriff
- Exhibitionismus
- Sexueller Missbrauch
- Sexuelle Belästigung
- Erwerb, Verbreitung und Besitz von Kinderpornographie
- Weitere Sexualstraftaten
- Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht
- Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
- Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
- 12 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
- Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
- Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
- Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
- Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
- Spitzenbewertungen
- Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
Was Mandanten
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