24.04.2026
WO? Staatsanwaltschaft Aurich
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Verdacht der Drittbesitzverschaffung, der Verbreitung und des Besitzes kinder- und jugendpornographischer Inhalte
Ergebnis: Einstellung
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen auf Snapchat eine inkriminierte Datei hochgeladen zu haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Aurich konnte Fachanwalt für Strafrecht Oliver Moro darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht jedenfalls aus rechtlichen Gründen nicht besteht. Es bestanden keine hinreichenden Anhaltspunkte für einen Besitzwillen des Mandanten. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben.
