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Exzellenz & Expertise

Wir sind nicht nur Fachanwälte für Strafrecht – wir bilden auch die Fachanwälte von morgen im Sexualstrafrecht aus.

AKTUELLE ERFOLGE IM SEXUALSTRAFRECHT

Kinder- und Jugendpornografie

Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht in der Deliktgruppe: Kinder- und Jugendpornografie

18.01.2025 – Einstellung beim Vorwurf des Missbrauchs von Kindern und des Besitzes kinder- und jugendpornografischer Inhalte

18.01.2025

WO? Staatsanwaltschaft Itzehoe
WER? Fachanwalt für Strafrecht Albrecht
DELIKT: Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt mit dem Kind und Besitz von Kinder- und Jugendpornografie 
ERGEBNIS: Einstellung des Verfahrens

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, über den Messenger Snapchat ein zwölfjähriges Mädchen zu sexuellen Handlungen aufgefordert zu haben. Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht konnte jedoch herausarbeiten, dass eine solche Handlung dem Mandanten nicht nachzuweisen ist. Ferner wurde dargelegt, dass der Besitz von inkriminierten Dateien mangels Besitzwillen zu verneinen ist. Dieser Ansicht folgte auch die Staatsanwaltschaft und stellte das Verfahren antragsgemäß ein.

17.01.2025 – Einstellung beim Vorwurf eines sexuellen Übergriffs

17.01.2025

WO? Staatsanwaltschaft Lübeck
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Sexueller Übergriff
ERGEBNIS: Einstellung des Verfahrens

Unserem Mandanten wurde ein sexueller Übergriff vorgeworfen. Er soll seinen Kopf während einer Autofahrt auf der Schulter der Zeugin abgelegt, den Arm der Zeugin gestreichelt und einmal geküsst und ihr die Hand auf den Oberschenkel gelegt haben. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig konnte jedoch in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass die belastende Zeugenaussage nicht glaubhaft ist. Zudem handelte es sich bei den geschilderten Verhaltensweisen um sozialadäquate Handlungen, ohne einen sexuellen Bezug. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein. 

15-01-2025-Einstellung bei Besitzverschaffen von Kinderpornografie

15.01.2025

WO? Amtsgericht Hamburg-Harburg
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Besitzverschaffen von Kinderpornografie
ERGEBNIS: Einstellung

Auf Basis einer ausführlichen, mit dem Mandanten vorbereiteten Einlassung führte Fachanwalt für Strafrecht Moro mit dem Gericht ein ausführliches Rechtsgespräch. Der Mandant räumte im Prozess ein, eine erhebliche Anzahl von jugend- wie kinderpornographischen Bilddateien (ca. 500) besessen und einige Dateien weitergeleitet zu haben. Strafverteidiger Moro konnte das Gericht und die Staatsanwältin überzeugen, dass angesichts der Besonderheiten des Falls eine Verhängung von Strafe entbehrlich ist. Zum einen handelte es sich zumeist um Vorschaubilder, sog. Thumbnails, und zum anderen organisierte sich der Mandant eigeninitiativ einen Platz in der Psychotherapie. Das Gericht verzichtete auf eine Geldauflage und verhängte alleinig eine Therapieauflage. Eine Eintragung im Führungszeugnis wie im Bundeszentralregister konnte verhindert werden.

15.01.2025 – Einstellung bei Verbreitung und Besitz von kinder- und jugendpornografischen Inhalten

15.01.2025

WO? Staatsanwaltschaft Hannover
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Verbreitung und Besitz von kinder- und jugendpornographischen Inhalten
ERGEBNIS: Einstellung des Verfahrens

Unserem Mandanten wurde die Verbreitung und der Besitz von kinder- und jugendpornographischen Inhalten vorgeworfen. Er soll über einen Instant-Messenger Teil eines Gruppenchats gewesen sein, in dem entsprechende Inhalte geteilt und verbreitet wurden. Mit einem ausführlichen und gut begründeten Antrag hat Fachanwalt Dr. Jonas Hennig herausgearbeitet, dass eine Verbreitung entsprechender Inhalte durch unseren Mandanten nicht nachweisbar ist. Zudem konnte dargelegt werden, dass der Mandant auch nicht im Besitz von kinder- oder jugendpornographischen Inhalten war. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren antragsgemäß ein. 

14.01.2025 – Einstellung beim Vorwurf Verbreiten und Besitz kinderpornographischer Inhalte

14.01.2025

WO? Staatsanwaltschaft Itzehoe
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Verbreiten und Besitz von Kinderpornografie
ERGEBNIS: Einstellung des Verfahrens

Unserem Mandanten wurde das Verbreiten und der Besitz kinderpornographischer Inhalte vorgeworfen. Er soll kinderpornographische Inhalte auf seinem PC gehabt und diese über einen Messenger hochgeladen haben. Fachanwalt für Strafrecht Moro konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass für das Verbreiten kinderpornographischer Inhalte keine Anhaltspunkte vorlagen. Zudem konnte er darlegen, dass eine Durchsuchung bei dem Mandanten rechtswidrig war. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein. 

13.01.2025 – Einstellung wegen des Verdachts der sexuellen Belästigung

13.01.2025

WO? Staatsanwaltschaft Hannover
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Sexuelle Belästigung
ERGEBNIS: Einstellung des Verfahrens

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, auf dem Oktoberfest einen Jugendlichen von hinten angetanzt und ihm in den Schritt gegriffen zu haben. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig konnte in seiner Schutzschrift aufzeigen, dass gleich aus mehreren Gründen kein hinreichender Tatverdacht gegen unseren Mandanten besteht. Bereits an seiner Täterschaft erschien mangels Personenbeschreibung durch die Zeugen zweifelhaft. Auf die Stellung eines Strafantrags war verzichtet worden. Da der Jugendliche die Annäherung auf der Tanzfläche außerdem zunächst geduldet hatte, fehlte es an einem Belästigungsvorsatz. Hiervon ließ sich die Staatsanwaltschaft überzeugen und stellte das Verfahren antragsgemäß ein.

13.01.2025 – Einstellung bei Vorwurf der Verbreitung jugendpornographischer Inhalte

13.01.2025

WO? Staatsanwaltschaft Gießen
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT:Verbreitung jugendpornographischer Inhalte u.a. 
ERGEBNIS: Einstellung des Verfahrens

Gegen unseren Mandanten wurde wegen des Vorwurfs der Verbreitung jugendpornographischer Inhalte u.a. ermittelt. Anlass der Ermittlungen waren Hinweise eines ausländischen Unternehmens dahingehend, dass unser Mandant eine inkriminierte Datei bei „Google Drive“ hochgeladen habe. In einer ausführlichen Schutzschrift legte Fachanwalt für Strafrecht Oliver Moro dar, dass die Vorwürfe unbegründet waren, da weder eine Täterschaft unseres Mandanten naheliegt, noch ein Verbreiten im Sinne der Norm aus Rechtsgründen erfüllt wäre. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.     

Themenübersicht Sexualstrafrecht


Erfahrungen & Bewertungen zu H/T Dr. Hennig & Thum Rechtsanwälte

Dr. Jonas Hennig

Fachanwalt für Strafrecht

  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit als Strafverteidiger
  • Über 12 Jahre Praxiserfahrung bundesweit
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Referent für Strafrecht und Sexualstrafrecht u.A. FAO-Dozent (Dozent für Fachanwälte für Strafrecht)
  • Fachanwaltsausbilder für Strafrecht und Sexualstrafrecht
  • Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
  • Preisgekrönte Promotion mit Höchstnote summa cum laude
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
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Franziska Mayer

Fachanwältin für Strafrecht

Christoph Grabitz

Fachanwalt für Strafrecht

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